ich wollte eine Kostenstelle für den Betriebsrat erstellen. Als ich dieses bekannt gab, kam die Buchhalterin völlig perplex in mein Büro und meinte: "Was dies eigentlich soll ? Es ist gesetzlich verboten, dass der Betriebsrat eine eigene Kostenstelle bekommt (und haute auf meinen Tisch

Die Begründung wurde ergänzt durch die Aussage, dass der AG dadurch z. B. Weihnachtsgeld den AN streicht, da der Betriebsrat zu hohe Kosten aufweist.
Aber, ist es wirklich gesetzlich verboten? Die Kostenrechnung ist doch betriebsintern und hat nichts mit dem Gesetz wie die Buchhaltung zu tun, oder nicht?
Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Antworten.