ich habe irgendwie einen Knoten bei meinen Überlegungen und hoffe Ihr könnt diesen entwirren.
Beispiel Fuhrpark. Hier kenne ich die AHK und die Wiederbeschaffungskosten.
Bei meiner Rechnung würde ich die gebundenen Kapitalkosten von den Wiederbeschaffungskosten nehmen.
Nun zu dem durchschnittlichen Lagerbestand. Hier bin ich mir nicht ganz sicher.
Beim Ø LB der Vorräte, also Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe in diesem Fall würde ich schon mal grundsätzlich nicht aufzinsen, da man ja eigentlich davon ausgehen kann, dass die Produkte innerhalb eines Jahres wieder weg sind und somit keine Preissteigerung stattfindet (Nicht wie bei einem Auto von z.B. Nutzungsdauer 6 Jahre).
Und beim Restverkaufserlös tu ich mich auch schwer bei dem Ø LB. Bei einem Auto sagt einem ja der vernünftige Menschenverstand, dass das Auto in 6 Jahren nicht mehr zu den AHK verkauft werden kann (Abschreibung mal weglassen). Wie sieht es da beim Lagerbestand aus?
Um die Frage auf den Punkt zu bringen:
Setze ich die Kapitalkosten beim Ø Lagerbestand von den AHK oder dem Wiederbeschaffungswert an?
Liebes Grüßle
Tobi
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