wie lassen sich bei einem negativen Eigenkapital, in meinem Fall Verlustvortrag > Stammkapital, die EK-Quote, FK-Quote, EK-Rentabilität und der Verschuldungsgrad berechnen?
Vielen Dank
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16.01.2019 15:12:19
Hallo,
wie lassen sich bei einem negativen Eigenkapital, in meinem Fall Verlustvortrag > Stammkapital, die EK-Quote, FK-Quote, EK-Rentabilität und der Verschuldungsgrad berechnen? Vielen Dank ![]() |
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16.01.2019 22:38:37
Hallo Johan123,
die FK-Quote läge bei über 100 %, was als Zahl noch aussagekräftig wäre. Eine EK-Rentabilität zu berechnen ergäbe keinen Sinn. LG -Nausicaa |
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18.01.2019 22:37:58
Hallo Johan123,
gar nicht, denn es gibt kein negatives Eigenkapital. Schon der Begriff ist ein sprachlicher Blödsinn. Genauso wie es zB kein "negatives Wissen" sondern nur ein Nichtwissen gibt. Wenn Sie Geld im Geldbeutel haben, dann ist das Ihr EK. Haben Sie alles ausgegeben, müssten Sie noch weiteres Geld ausgeben um zum "negativen EK" zu kommen? Wie soll das funktionieren? Sie müssen Ihre Freundin anpumpen, dann ist es aber kein EK mehr sondern Fremdkapital (FK). Das Geld gehört nicht Ihnen, auch wenn Sie darüber verfügen dürfen. Anders geht es nicht, NULL EK ist und bleibt NULL EK! Danach gibt es nur noch Fremdkapital (FK). Ähnlich auch mit dem "negativem Zins". Zins ist ein Entgelt für die Inanspruchnahme einer Leistung und hat mit Geld nichts zu tun. Denken Sie an den Mietzins als Entgelt. Bilanziell gibt es nach dem Verzehr des EK auf der Aktivseite den Ausgleichsposten (sprachlich korrekt) "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag". Der Fehlbetrag ist natürlich zu finanzieren, was mit FK möglich ist. Aber das FK muß dann so gestellt werden, wie wenn es EK wäre. In der Regel erfolgt das durch eine Rangrücktrittserklärung. Wenn es Sie interessiert, dann verfolgen Sie den Insolvenzfall Air Berlin. Dort geht es genau darum und ob eine Rangrücktrittserklärung vorlag. Interessant deswegen, da es sich um eine Limited & Co KG aus England mit Sitz in Berlin handelt. Also auch rechtlich hochinteressant. Kann die Überschuldung (und wahrscheinlich auch fehlende Liquidität) nicht beseitigt werden, muß das Unternehmen zur Insolvenz angemeldet werden. Viele Grüße Wollux |
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19.01.2019 21:49:08
Hallo Wollux,
"Wenn Sie Geld im Geldbeutel haben, dann ist das Ihr EK. " das ist nicht zwingend so. Angenommen, Ihr Girokonto weist einen Stand von Null auf. Nun nehmen Sie Ihre Girocard, heben 500 € ab - Stichwort: Kontokorrentkredit - und schon befinden sich 500 € in Ihrem Geldbeutel. Eigenkaptal? Nein. Leseempfehlung zum Negativzins: Links darf man hier nicht posten, also suchen nach: Negativzinsen sind eine literarische Erfindung nzz LG -Nausicaa |
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22.01.2019 08:48:51
Liebe Diskussionsteilnehmer,
Ich erlaube mir, das Thema zu schließen. wvr |
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