Kapitalflussrechnung - Vorgehen

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Kapitalflussrechnung - Vorgehen
Hallo zusammen,

ich verzweifle gerade bei der Erstellung einer Kapitalflussrechnung.
Ich versuche irgendeine Struktur, quasi ein Schema F zu finden, nach dem ich vorgehen kann aber umso mehr ich lese, umso verwirrter bin ich.

Die Klausuraufgabe wird sein eine Kapitalflussrechnung nach DRS 2 mit der indirekten Methode zu erstellen.
Sie wird wohl ungefähr so aussehen, wie hier (also Bilanz und Anlagenspiegel)
http://www.controllingportal.de/Forum/buchfuehrung-bilanzierung-steuern::21/kapitalflussrechnung-indirekte-methode::7195/
(könnte sogar vom selben Prof sein)

Das Schema, wie die KFR am Ende aussehen soll ist klar, aber wie gelangt man dorthin?
Es gibt ja einige Beispiele, wo mit Beständedifferenzenbilanz, Veränderungs-, und Bewegungsbilanz gearbeitet wird, aber wird das für die indirekte Methode benötigt?

Mein Vorgehen bisher:
Ich bilde die Differenzen der jeweiligen Bestände beider Bilanzen.
Im Anschluss gehe ich die die einzelnen Posten durch und Überlege, ob sie zahlungsunwirksame Erfolge sind oder GuV-unwirksame Zahlungen. Hier ergibt sich ja schon das Problem, dass das gar nicht für jeden Posten sinnvoll ist. Für Bestände des SAV ist ja zusätzlich der Anlagenspiegel heranzuziehen.
Und so trage ich das dann nach Unternehmenstätigkeit geordnet ein.


Ich hoffe, jemand hat hier einen nützlichen Tipp parat. Vielen Dank.
Hallo nochmal,

ich vermute mal, meine oben gestellte Frage ist zu allgemein gehalten.
Mittlerweile habe ich auch in einem Buch gelesen, dass es im Prinzip nur die beiden Schritte Datenermittlung (die Derivat oder originär erfolgen kann) und -zuordnung sind.

Ich möchte aber noch eine konkrete Frage bezüglich der KFR stellen.
In einer gegebenen Bilanz bzw. bei zwei gegebenen Bilanzen ändert sich der Bestand an Wertpapieren um -99000€. Ich habe irgendwo gelesen, dass dies dem operativen CF zuzuordnen ist (+Abnahme/-Zunahme). Aber ich weiß nicht warum bzw. warum man das sagen kann, immerhin weiß ich nicht, woher die Differenz kommt.
Theoretisch könnten sie ja (mit Gewinn oder Verlust) verkauft worden sein, was eine Einzahlung zur Folge hätte oder sie könnten irgendwie Wertberichtigt worden sein (was zugegeben auch positiv angerechnet werden werde (sonst. Aufwand(?)).

Edit:
Und noch eine Frage: Sind Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zahlungsunwirksame Erträge bzw. Aufwendungen?
Bearbeitet: schafsmensch - 26.05.2016 01:49:48
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