Voraussetzungen zur Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter

Alexander Wildt
Der Bilanzbuchhalter ist für die vollständige Leitung, Kontrolle und Organisation des Rechnungswesens im Unternehmen verantwortlich. Zu seinen Aufgabengebieten gehört die Erstellung des Jahresabschlusses und die Bewertung von Grenzfällen in der Bilanzierung. Der Bilanzbuchhalter wertet das Zahlenmaterial des Rechnungswesens aus und entwickelt daraufhin Berichte für die Unternehmensführung und unterstützt sie durch Empfehlungen und Beratungen. 

Voraussetzungen zur Prüfung zum Bilanzbuchhalter

Zur Prüfung ist nach § 3 Abs. 1 BibuBAProFPrV (Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung) zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt. Zudem muss Folgendes nachgewiesen werden:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
  • ein anerkannter Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau oder
  • ein Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
  • ein wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Bezeichnung "Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung" und die entsprechende weibliche Version sind gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Sie dürfen nur geführt werden, wenn die öffentlich-rechtliche Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegt wurde.


Bestandteile der Prüfung zum Bilanzbuchhalter

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil und erstreckt sich nach § 4 BibuBAProFPrV auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Diese Handlungsbereiche sind in § 7 BibuBAProFPrV genauer beschrieben, wobei die Absätze den Ziffern in der Aufzählung entsprechen.

Schriftliche und mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.

Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass jeweils ein anderer Handlungsbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert werden (§ 5 BibuBAProFPrV).

Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen. In der mündlichen Prüfung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.

In der Präsentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Im Fachgespräch soll die zu prüfende Person, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern (§ 6 BibuBAProFPrV).

Weitere Informationen:




letzte Änderung A.W. am 24.06.2026
Autor(en):  Alexander Wildt
Bild:  Bildagentur PantherMedia / forestpath


Autor:in
Herr Alexander Wildt
Unser Excel-Experte Herr Dipl. Betriebswirt Alexander Wildt verfügt über mehrjährige Erfahrungen in der Erstellung professioneller Excel-Lösungen im betriebswirtschaftlichen Bereich und in der Beratung unserer Kunden bei der Anwendung der Tools aus unserer eigenen Vermarktung.
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