wie kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der privat krankenversichert (PKV) ist, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln? Hier mal die weiteren Eckdaten zum Fall:
- Alter 42 - seit ca. 15 Jahren privat versichert - Geschäftsführer der eigenen GmbH - Beteiligung an GmbH 100 %
Ich habe hierzu widersprüchliche Beiträge im Internet gelesen und hoffe hier auf eindeutige Aufklärung.
zunächst einige Fragen: 1. Bist du Einzelunternehmer, oder beschäftigst du Mitarbeiter? 2. Gibt es in deinem Unternehmen ein Entscheidungsgremium, an dessen Beschlüsse du gebunden bist? Ansonsten sieht es nicht gut aus. Da du alleiniger Inhaber des Unternehmens bist, bestimmst du die Geschicke des Unternehmens quasi im Alleingang. Damit gilt für dich keine Sozialversicherungspflicht. Das würde ich im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a SGB IV abfragen. Ansprechpartner ist die Deutsche Rentenversicherung, soweit ich weiß. Lies dazu mal hier nach:
Wie schon geschrieben, bin ich GF meiner eigenen GmbH (100%). Alle Entscheidungen fälle nur ich. Damit bin ich zweifelsfrei nicht verpflichtet mich gesetzlich zu versichern. Das ist soweit klar und auch bereits seit langem Realität. Ich bin seit 15 Jahren privat versichert. Das Problem ist wie bei vielen Anderen, dass die Beiträge immer weiter steigen und es in absehbarer Zeit einfach zu teuer wird noch weiter privatversichert zu sein. Daher suche ich nach einem Weg wieder in die GKV zu kommen.
Das ist bei unter 55jährigen auch durchaus möglich. Finanztip z.B. hat hier die möglichen Wege gut erklärt:
Nur ist mir z.B. Folgendes nicht klar:
Würde ich meine Tätigkeit als GF in meiner GmbH aufgeben und z.B. für eine bestimmte Zeit bei einer mir nicht mehrheitlich gehörenden Gesellschaft einen Job als Angetellter annehmen, wäre dies ausreichend um wieder dauerhaft in der GKV zu sein? Auch wenn ich nach einem Jahr? wieder meine alte Tätigkeit als GF in der mir zu 100% gehörenden GmbH aufnehme???
Wie ist das mit der Rentenversicherung? Sind automatisch mit dem Rückgang in die GKV auch wieder RV-Beiträge zu zahlen? Solange ich in dem anderen Unternehmen beschäftigt bin, klar ja. Was ist aber, wenn ich wieder GF in meiner Firma bin. GKV wäre freiwillig und AV und RV wären ...?
Dann habe ich in einem Bericht von einem Anwalt gelesen, dass meine o.g. Konstellation nicht funktionieren würde, weil ich noch immer 100 % an meiner GmbH halte und ich dennoch als Selbständig zähle obwohl ich dort gar nicht mehr tätig bin. Also das alleinige halten der Anteile soll schon schädlich sein und ich müsste mehr als 50% verkaufen. Ist das so? Ich denke nicht, da ich neben einer Angestellten-Tätigkeit, doch auch Unternehmensanteile halten kann (auch über 50%) ohne gleich als Selbständiger SV-rechtlich gewertet zu werden.
Gibt es evtl. Berater, die das zweifelsfrei mal klären könnten. Wäre auch bereit dafür ein Honorar zu bezahlen.
Die Meinung des Anwalts erstaunt mich. Das SGB ist bezüglich der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer eindeutig: Wenn du als Arbeitnehmer einen sozialversicherungspflichtigen Job übernimmst, dann zahlst du in die gesetzlichen Versicherungen ein. Dabei ist unerheblich, was du ansonsten tust oder hast. Die Regelungen für Gesellschafter-Geschäftsführer sind ein Sonderfall. Nach wärst du aus meiner Sicht nach 12 Monaten Einzahlen in die gesetzliche Krankenkasse auch wieder wahlberechtigt, wenn du deinen alten Job als GmbH-Geschäftsführer wieder übernimmst. Da würde ich dir aber tatsächlich fachkundigen Rat einzuholen. Schonmal bei einer Krankenkasse nachgefragt?
ich habe euren Schriftwechsel betreffend die Rückkehr eines Gesellschafter-Geschäftsführers in die GKV verfolgt. Ich stehe vor demselben Problem. Ich bin alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer meiner GmbH und möchte zurück in die GKV. Ich bin 51 Jahre alt und seit 18 Jahren privat versichert. Habt ihr eine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV gefunden?
der beste Weg ist wirklich sich bei einer anderen Firma, an der man nicht mehrheitlich beteiligt, einen Job zu suchen. Damit ist man direkt wieder Arbeitnehmer und voll sozialversicherungspflichtig, sofern die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Das dann 12 Monate durchhalten und alles ist wieder gut.
Da damit jedoch für die 12 Monate häufig eine Einkommensminderung verbunden ist, muss das auch finanziell zu schaffen sein. Das die eigene Firma ohne Mitarbeit als Geschäftsführer auch problemlos weiterläuft, ist eine weitere Herausforderung.
Wird Zeit, dass der Gesetzgeber diesem Unsinn PKV ein Ende macht.
aber die 100% Beteiligung als Gesellschafter einer GmbH muss er dann aber dennoch zusätzlich aufgeben (oder Anteile abgeben), oder? Ich habe gelesen, selbst wenn man dort zeitweise wenig verdient, kann man nicht zurück in die GKV, solange man als "hauptberuflich selbständig" zählt. Was anscheinend immer der Fall ist, wenn man eine GmbH zu 100% beherrscht und dort gleichzeitig einen sozialversicherungspflichtige Angestellten hat. Aber gerne eure Meinung.
Mich würde auch interessieren, wie der Weg in die GKV vom Threadersteller gelaufen ist. Besten Dank
1. Externen Job annehmen und bei einer GKV anmelden, 2. PKV kündigen 3. Neuer AG meldet Dich per DEÜV an.
Der GKV brauchst Du doch nicht auf die Nase zu binden, dass Du nebenbei noch GF einer GmbH bist. Aber auch die wäre unschädlich, wenn Du daraus weniger an GF-Gehalt beziehen würdest als das Gehalt beim neuen AG, denn dann bist Du hauptberuflich als AN beim neuen AG beschäftigt.
Ärger könntest Du nur kriegen, wenn das SV-freie GF-Gehalt höher wäre als das Gehalt aus nichtselbständiger Tätigkeit und die GKV dahinterkäme.
kannst du noch ein bisschen mehr dazu erklären, wieso das funktionieren soll und rechtens ist? Die sehr wenigen Inhalte, die für mich nach deutschem Recht klingel und ich dazu fand, sagen etwas anderes. Allerdings sind das auch nur sehr wenige, das gebe ich zu. Und ggf. wollen die nur Beratung abstauben.
Jedenfalls fand ich zum Thema: Von:
Zitat
Im letzteren Fall versperrt der § 5 Absatz 5 SGB V nicht mehr den Zugang zur GKV. Aber den Nachweis ob Sie nur noch wirtschaftlich und zeitlich gesehen eine untergeordnete selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie führen. Und diese Prüfung ist steinig (...) Wer einen Arbeitnehmer mit mehr als 450€ monatlichem Einkommen in seiner selbstständigen Tätigkeit / Gewerbe beschäftigt, hat es besonders schwer, nachzuweisen, dass er nicht mehr hauptberuflich selbstständig tätig ist. Denn der § 5 Absatz 5 SGB V gilt als gesetzliche Vermutung! Wer einen Arbeitnehmer in seiner selbstständigen Tätigkeit beschäftigt, gilt qua Gesetz als hauptberuflich selbstständig beruflich tätig.
Zitat
Dafür ist Folgendes zu beachten:
Sie verdienen mit der Selbstständigkeit weniger als in Ihrem neuen Hauptberuf Sie arbeiten im Hauptberuf mindestens 20 Stunden pro Woche. Sie haben als Selbstständige keine Angestellten, die mehr als 538 € pro Monat verdienen.
Ich finde das mit dem "nicht auf die Nase binden" etwas schwierig. Geht mir ja um die korrekte Gesetzeslage. Wenn jemand bei seinem deinem Geschäft Rechnungen nicht verbuchst und auf Privatkonten umleitest oder andere Dinge verheimlicht, ist es ja auch Steuerhinterziehung. Also ich denke, man sollte hier schon das "auf die Nase binden" was man auf die Nase binden "muss". Und da versuche ich gerade herauszufinden, was hier rechtens ist. Wenn du da noch mehr Input zu hast, sag gerne Bescheid. Danke & Gruß
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