ich war im Zuge meines Studiums schon öfter mal hier im Forum, nun kommt allerdings der Moment wo ich auch eine Frage habe bei der mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann

Und zwar schreibe ich gerade eine Hausarbeit zum Thema "Kunstobjekte in der internationalen Rechnungslegung" und stoße schon bei der Einordnung auf ein paar Probleme. Meinem Verständnis nach müssten Kunstobjekte doch Vermögenswerte (assets) lt. Rahmenkonzept-Definition 49a darstellen, korrekt? Allerdings steht in dieser Definition auch, dass "dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt" - das ist bei Maschinen oder anderen Vermögenswerten wohl auch anzunehmen, aber bei Kunst bin ich mir nicht so sicher, denkt ihr, dass diese auch unter diese Definition fällt? Wenn nein, habt ihr eventuell eine Idee, wo ich Kunstobjekte sonst einordnen kann?
Ich wäre für jeglichen Input diesbezüglich super dankbar, da ich mir wirklich sehr unsicher bin.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße,
Paul Petritsch