ein im Dezember 2019 angeschafftes GWG <250€, welches folglich als Sofortabschreibung ohne Aufnahme ins Anlageverzeichnis gebucht wurde, ist seit Oktober 2020 defekt. Muss ich dieses in irgendeiner Weise ausbuchen? Restwert oder ähnliches ist bei der Sofortabschreibung ja nicht relevant, oder?
Muss ich den Defekt belegen? Ist halt ein GWG, was soll der Aufwand? Für mich kaputt und weg, fertig.
Falls relevant: EÜR, keine Bilanz
Ich frage, weil bei Sammelposten ja so ein Anlageverzeichnis-ausbuchen Prozedere besteht und mir der Unterschied zur Sofortabschreibung bei defekt noch nicht so ganz klar ist.
Danke für eure Antworten.
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