Abgrenzungsrechnung

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Abgrenzungsrechnung
Guten Tag Fachgemeinde,

ich versuche mich gerade an der Abgrenzungsrechnung von FiBu zur KLR. Dabei stellt sich mir die Frage wo fängt Abgrenzung an, wo hört sie auf (Betriebszweck ist die Herstellung von Zukaufteile)?
Aus der Theorie beschrieben stellen nur Geschäftsvorfälle die dem betrieblichen Zwecke, periodenecht und nicht außergewöhnlich sind Kosten und Leistungen dar.
Dabei fallen Kosten z. B. beim Verbrauch von Material an.

Nun zur Frage:
Der Einkauf von RHB und Material stellt eine Ausgabe dar, ist aber nur durch Verbrauch in Höhe der Kosten anzusetzen? (Preisbewertung)
Hallo Chriss,

das ist analog zum externen Rewe, wo man auch erst den Aufwand bucht, wenn der Verbrauch stattgefunden hat. In der KLR buchst Du den betrieblichen Aufwand. Somit erfasst Du die Kosten auch periodengerecht.

LG
-Nausicaa
Da gebe ich Nausicaa recht. Aufwand RK1 (oder eben Koste RK2) wird es erst wenn der Verbrauch erfolgt ist. Erst der Verbrauch ist Aufwand.

Was mich interessiert ist eher wem
Ich die Bestandsveränderung zuschreibe, die ich nicht als Verbrauch auf  KTR habe sondern als BV auf Kostenstelle innerhalb des Lagers ( Schwund, Verschrottung und vor allem Korrekturen allgemein = falsche Verpackungseinheit, Inventurdifferenzen, Korrekturen Zu-/Abgänge, …)
Alles klar, danke dir. :)

LG
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