Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Hallo.
wem obliegt die Suche nach einer Urlaubsvertretung?
In der Dienstanweisung 12.2016 wird die Zuständigkeit und Organisation der Urlaubsvertretungsuche der Arbeitnehmer bei Jahresurlaub+ Überstunden Abgeltung+ Krankheitsvertretung an die Arbeitnehmer delegiert.
der Arbeitgeber hat eine Dienstanweisung rausgegeben, in der steht das wir Arbeitnehmer uns selbst eine Vertretung suchen müssen.
finden wir keine , so bekommen wir auch kein Urlaub.
ist das rechtens?
ich bin im öffentlichen dienst- TVÖD-
Danke im voraus...
Hallo Simone,

was heißt Urlaubsvertretung? Was sagt die Personalvertretung dazu? Ein Arbeitgeber darf durchaus erwarten, dass die Mitarbeitenden in einer Abteilung untereinander ihren Urlaub so absprechen, dass die Arbeit nicht liegen bleibt. Allerdings wäre es Sache des Arbeitgebers, für genug Personal zu sorgen, dass die Urlaubstage auch genommen werden können. Er muss sogar dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen - und zwar in dem Jahr, in dem er anfällt.

Gruß
FHH
Hallo, ich hätte da eine Frage:
Ich habe meine Stelle zum Ende März gekündigt. Der AG, will aber das ich mich bis dahin Krankschreibe, obwohl ich im März noch Resturlaub von 20 Tagen habe und ganze menge von Überstunden, so dass ich bereits mitte Februar das Unternehmen verlassen könnte.

Warum will der AG das?

Danke!
Das ist komplett illegal, weil Betrug an der Krankenkasse. Dein Arbeitgeber verspricht sich davon, dass er einen Teil deines Gehalts von der Krankenkasse erstattet bekommt, wenn du krank geschrieben bist. Andererseits müsste er dann allerdings Resturlaub und Überstunden auszahlen. Ich weiß nicht, ob er das richtig durchdacht hat. Ich würde mich auf keinen Fall darauf einlassen.

FHH
Hallo,

Ich bin als Aushilfe auf 400 Euro Basis beschäftigt. Mein Gehalt variiert, je nachdem wie viel Stunden mir meine Chefin zuteilt. Angefangen habe ich im März 2016 und der Vertrag beläuft sich auf ein Jahr und würde entsprechend Feb. 2017 enden. Meine Chefin hat mich in Dezember 2016 nach meinem Urlaub gefragt und entsprechend habe ich ihr meinen Urlaubswunsch, also im Januar 15 Tage und im Februar  auch noch mal 14 Tage , genannt. Diesen hat sie mir dann auch genehmigt. Noch im Januar , vor meinem ersten Urlaub, sagt sie mir, dass ich nicht flexibel sei und sie deshalb meinen Vertrag nach februar nicht mehr verlängern möchte. Als ich dann im Februar mein Gehalt für Januar auf dem Konto gesehen habe, stimmte etwas nicht.  SIE hat mir einfach nur das geschickt, was ich im Januar gearbeitet habe und mein Urlaubsgeld hat sie anscheinend einfach gestrichen.  Kann Sie das denn einfach so machen?
Beste Grüße
Hallo,
deiner Frage entnehme ich, dass du einen befristeten Arbeitsvertrag hast. Wann endet der? Deine Chefin ist nicht verpflichtet ihn zu verlängern. Auch eine Kündigung erübrigt sich da. Arbeitsrechtlich sind Minijobber regulären Arbeitnehmern gleichgestellt. Das bedeutet, dass dir bezahlter Urlaub zusteht. Allerdings hast du kein Recht auf Urlaubsgeld. Ein Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die die Arbeitgeberin im Regelfall einfach wieder einstellen kann.
Beste Grüße
HaWeBe
Mein Verletztengeld soll am 17.03.2017 eingestellt werden, weil mit einer Wiederherstellung der Arbeitszeit zur Zeit nicht gerechnet wird. Ich habe eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst und noch den vollen Resturlaub  von 2015 und 2016. D.h. von 2015 den gesetzlichen Urlaub von 20 Tg, der am 30.03.2017 verfällt und 2016 gesetzl. und tarifl. Urlaub, der am 31.03.2017 auf den gesetzl. gekürzt wird. Es ist nicht absehbar, ob ich wieder arbeiten kann, wenigstens wieder in Teilzeit. Der Gutachtertermin wurde erst für den 09.05.2017 festgelegt. Jetzt meine Frage: Ist es möglich unter diesen Umständen, den Urlaub von 2015 im März auszahlen zu lassen, weil es mir nicht möglich ist den Erholungsurlaub zu nehmen? Das Geld wäre hilfreich, wenn das Verlegtztengeld eingestellt wird.
Hallo Kerstin,

über die Informationen im Artikel hinaus können und dürfen wir keine Beratung anbieten. Haben Sie bei Ihren Vorgesetzten nachgefragt, ob eine Auszahlung in Frage kommt? Sie schreiben, dass Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Was sagt die Personalvertretung? Wenn Sie von diesen Stellen keine Auskunft bekommen, könnten Sie versuchen, sich an die Gewerkschaft Ver.di zu wenden, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst vertritt. Ansonsten bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt.

Viel Erfolg
wvr
ich bin krank darf arbeitgeber es als urlaub anrechnen
Hallo,

nein, darf er nicht. Steht auch im Artikel.

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