
Dem kann ich nicht zustimmen. Das widerspricht ja auch dem Charakter des Lohnsteuerjahresausgleichs. Es darf selbstverständlich der zuviel gezahlte Lohnsteuerbetrag ausgezahlt werden!

13.12.2017 15:12:29
"Achtung! Eine Auszahlung des Betrages ist verboten. Der Arbeitgeber darf den zuviel gezahlten Betrag ausschließlich von der noch anfallenden Lohnsteuer abziehen. Außerdem muss er den Lohnsteuerjahresausgleich für jeden Arbeitnehmer gesondert vornehmen. Eine Vermischung oder Verrechnung ist verboten."
![]() Dem kann ich nicht zustimmen. Das widerspricht ja auch dem Charakter des Lohnsteuerjahresausgleichs. Es darf selbstverständlich der zuviel gezahlte Lohnsteuerbetrag ausgezahlt werden! ![]() |
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