Frage zu Eigenkapital-Quote und Bilanzfehler

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[ geschlossen ] Frage zu Eigenkapital-Quote und Bilanzfehler
Hallo an alle,

hab ein kleines Problem. Ich studiere BWL und schreiben nächste Woche im Fach Controlling eine Klausur. Ich versuche gerade eine alte Klausur zu lösen und stecke bei zwei Fragen fest.
Und zwar:

Frage 1:

Beitrag mit dem Titel "Wie kann man die Eigenkapital-Quote verbessern?" Vorschlag eines Diplom-Volkswirt: Die Eigenkaptal-Quote durch die Abtretung erwarteter Einnahmen zu verbessern.

Inwiefern ist der Vorschlag zur Verbesserung der Eigenkapital-Quote geeignet?
Antwort bitte begründen.


Frage 2:

"GM schockt mit Bilanzfehlern die Börse"
General Motors hat den Gewinn des Jahres 2001 irrtümlich um ca. 350 Mio. Dollar zu hoch ausgewiesen. Der Grund: Lieferantenkredite wurden irrtümlich als Einnahmen verbucht.
GM korrigierte Ende des Jahres 2005 nachträglich die Bilanz für das Jahr 2001 um 350 Mio. Dollar.

Wirkt sich die Bilanzkorrektur der GM-Bilanz in Höhe von 350 Mio. für das Jahr 2001 auch auf die GM-Bilanzen der Folgejahre 2002, 2003, 2004 aus?
Antwort bitte begründen.


Bin für eure Hilfe echt dankbar und freue mich auf eure Antworten

Gruß
Bearbeitet: bwlpaukerin - 26.01.2007 22:09:19
Hallo

zu deiner ersten Frage: Die Abtretung erwarteter Einnahmen sind aus meiner Sicht Forderung = UV.
Forderungen können entweder an Banken abgetreten werden, oder an andere Gesellschaften verkauft werden, das nennt sich dann Factoring. In beiden Fällen bekommt das Unternehmen Geld von der Gesellschaft(entweder Bank oder die Factoringgesellschaft). Diese Geld kann als Umsatzerlöse verbucht werden. Da Gewinn bekanntlich Umsatz-Kosten ist, sollte sich damit auch der Gewinn erhöhen bzw. der Verlust verringern. Da der Gewinn ins EK fließt, erhöht sich somit die EK-Quote. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Risiko des Forderungsausfalls an die Gesellschaft mitabgetreten wurde und keine Bedrohung mehr für das Unternehmen ist.

zu deiner zweiten Frage:

Wenn GM die 350 Mio rückwikend in die Bilanz von 01 in die richtige Position gebucht hat(also Lieferantenkredit), dann hat sich in diesem Jahr der Bilanzgewinn um die 350 Mio reduziert bzw. der Bilanzverlust um den Betrag erhöht.
Für die Folgejahre bedeutet dies, dass der Gewinn- oder Verlustvortrag auch um den Wert korrigiert werden muss. Weiterhin müssen Tilgungsmodalitäten beachtet werden. Aber in jeden Fall verringert sich der Bilanzgewinn um die 350 mio + Tilgung auch für die Folgejahre.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. War es denn verständlich? Oder hast du andere Gedanken dazu?
@controller16
Danke für deine ausführliche Antwort.
Du hast meine Vermutungen mit sachlichen Begründungen bestätigt.
Deine Anwort ist eine sehr große Hilfe für mich.

Ich bin für weitere Tips und Anregungen offen.

Gruß
Bearbeitet: bwlpaukerin - 26.01.2007 22:10:02
@controller16
Ein Freund von mir hat folgende Antwort auf die erste Fragen gegeben:
zu 1) Nein, Forderungen gegen Bankvermögen zu tauschen ist nur ein Aktivtausch und beeinflusst nicht das Verhältnis von EK zum Gesamtkapital...

Was ist deine Meinug hierzu, denn er hat offensichtlich eine andere Meinung.

Über ein Feedback von dir würde ich mich freuen.

Gruß
Bearbeitet: bwlpaukerin - 26.01.2007 22:10:43
Zitat
controller16 quote:
Hallo

zu deiner ersten Frage: Die Abtretung erwarteter Einnahmen sind aus meiner Sicht Forderung = UV.
Forderungen können entweder an Banken abgetreten werden, oder an andere Gesellschaften verkauft werden, das nennt sich dann Factoring. In beiden Fällen bekommt das Unternehmen Geld von der Gesellschaft(entweder Bank oder die Factoringgesellschaft). Diese Geld kann als Umsatzerlöse verbucht werden. Da Gewinn bekanntlich Umsatz-Kosten ist, sollte sich damit auch der Gewinn erhöhen bzw. der Verlust verringern. Da der Gewinn ins EK fließt, erhöht sich somit die EK-Quote. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Risiko des Forderungsausfalls an die Gesellschaft mitabgetreten wurde und keine Bedrohung mehr für das Unternehmen ist.

Also das Factoring hast du richtig erklärt, aber die Bank zahlt doch einen geringeren Betrag als die Forderungen an Wert in der Bilanz haben. Das ist dann 1. nur ein Aktivtausch (Ford. weg, dafür Bankguthaben) und 2. macht das Unternehmen doch auch noch Verlust dabei. Die liquiden Mittel werden dadurch erhöht, aber nicht das EK! Ist doch eine Bilanzverkürzung.

Falls jetzt falsch liege tut es mir leid. Aber so würde ich das sehen.

MfG
Hmm, das hört sich erst einmal richtig an.
Aber ein Gedanke den ich noch dazu hab ist, wenn die Forderungen zu 100% sicher nicht ausfallen, dann sollte auch 100% der Forderung ausezahlt werden. Somit hat das Unternehmen gleich für die Periode einen Zahlungseingang und muss nicht auf die säumigen Zahler warten. Der Zahlungseingang kann doch nun aber unter Umsatzerlöse verbucht werden und somit direkt in die GuV hinein kommen. Die Folge ist die Umsatzerlöse steigen und somit auch der Gewinn und somit die EK-Quote...

Hab ich einen Denkfehler???

Gruß
@Controller16,

du vergisst zu beachten, dass die Umsatzerlöse durch die Buchung der Forderungen schon vorhanden sind. Die G+V ändert sich durch den Zahlungseingang nicht.

Gruß, CP1
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