ich beschäftige mich z.Z. mit Bilanzanalysen/-kennzahlen und bin dabei auf folgendes Problem gestoßen.
In der mir vorliegenden Literatur wird mir einschlägig geraten einen GoF, auf Grund fehlender Einzelverkehrsfähigkeit, mit dem EK zu verrechnen und diesen Posten so zu bereinigen.
Bei der Erstellung der Strukturbilanz unterscheide ich zwei verfolgte Bilanzpolitiken. Zum einen die progressive BP (Ansatz des GoF, Pflicht nach BilMoG) und zum Vergleich die konservative BP (kein Ansatz), um Unterschiede von Bilanzkennzahlen nach BilMoG ermitteln zu können.
Im Jahr der Anschaffung ergeben sich nach der Bereinigung, lt. meinen Berechnungen keine Auswirkungen, egal welche Bilanzpolitik verfolgt wird. Letztendlich wird der volle Aufwandsbetrag/Bilanzposten mit dem EK verrechnet.
In den Folgejahren der ND jedoch, erfolgt auf Grund des Ausweises und anschließender Bereinigung des GoF-Postens und den darauf basierenden Abschreibungen bei einer progressiv verfolgten BP ein geringerer Ausweis des bilanzanalytischen Eigenkapitals ggü. einer konservativ verfolgten BP, und es wird letztendlich das Gegenteil erreicht.
Gibt es aber noch eine andere Möglichkeit der GoF-Bereinigung? Ich selber sehe hier nur die Möglichkeit den kompletten Geschäftsvorfall Jahr für Jahr zu eliminieren.
Danke!