Arbeitnehmerüberlassung

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Arbeitnehmerüberlassung
Guten Tag,

folgendes Szenario:

Unternehmen 1 existiert seit 2004 und läuft aus wirtschaftlicher Sicht sehr gut und Unternehmen 2 wurde am 06.2018 gegründet und schreibt noch rote Zahlen. Beide Unternehmen haben den gleichen Geschäftsführer. Unternehmen 1 hat circa 100 Mitarbeiter und Unternehmen 2 hat 20 Mitarbeiter. Beide Unternehmen haben hauptsächlich Informatiker als Arbeitnehmer. Um die schwankende Auftragslage aus Unternehmen 2 auszugleichen leihen wir Mitarbeiter aus Unternehmen 2 an das Unternehmen 1 aus, um die Verluste des Unternehmens 2 in Grenzen zu halten.

Das Problem:

Da wir ein Start Up sind, kennen wir uns rechtlich noch nicht so ausgezeichnet aus. Unser Steuerberater erklärte uns, ohne Arbeitnehmerüberlassungs Vertrag dürfen wir von Unternehmen 1 nur den Deckungsbeitrag, bestehend aus Gehaltszahlung + Lohnnebenkosten, verlangen. Dies würde aus unserer Sicht wenig Sinn machen, da wir uns, wie oben erwähnt, Geld aus Unternehmen 1 "holen" wollen. Ein Arbeitnehmerüberlassungs Vertrag ist für unsere Personalabteilung mit sehr langer Bearbeitungszeit verbunden und wäre letztendlich die Notlösung.

Gibt es hier weitere Möglichkeiten unsere Mitarbeiter mit Gewinnaufschlag zu verleihen? Oder steht in meinem geschriebenen Text etwas falsches?

Über einen Erfahrungsaustausch würde ich mich freuen!


Viele Grüße
Zitat
weissio schreibt:
Guten Tag,

folgendes Szenario:

Unternehmen 1 existiert seit 2004 und läuft aus wirtschaftlicher Sicht sehr gut und Unternehmen 2 wurde am 06.2018 gegründet und schreibt noch rote Zahlen. Beide Unternehmen haben den gleichen Geschäftsführer. Unternehmen 1 hat circa 100 Mitarbeiter und Unternehmen 2 hat 20 Mitarbeiter. Beide Unternehmen haben hauptsächlich Informatiker als Arbeitnehmer. Um die schwankende Auftragslage aus Unternehmen 2 auszugleichen leihen wir Mitarbeiter aus Unternehmen 2 an das Unternehmen 1 aus, um die Verluste des Unternehmens 2 in Grenzen zu halten.

Das Problem:

Da wir ein Start Up sind, kennen wir uns rechtlich noch nicht so ausgezeichnet aus. Unser Steuerberater erklärte uns, ohne Arbeitnehmerüberlassungs Vertrag dürfen wir von Unternehmen 1 nur den Deckungsbeitrag, bestehend aus Gehaltszahlung + Lohnnebenkosten, verlangen. Dies würde aus unserer Sicht wenig Sinn machen, da wir uns, wie oben erwähnt, Geld aus Unternehmen 1 "holen" wollen. Ein Arbeitnehmerüberlassungs Vertrag ist für unsere Personalabteilung mit sehr langer Bearbeitungszeit verbunden und wäre letztendlich die Notlösung.

Gibt es hier weitere Möglichkeiten unsere Mitarbeiter mit Gewinnaufschlag zu verleihen? Oder steht in meinem geschriebenen Text etwas falsches?

Über einen Erfahrungsaustausch würde ich mich freuen!


Viele Grüße

Man könnte ja gewisse Arbeitskräfte aus 2 in 1  Arbeiten verrichten lassen und diese Leistungen dann zwischen 2 und 1 berechnen.

Viele Grüße

Frank Mach
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
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