Anlagenverkäufe als operativer Umsatz

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Anlagenverkäufe als operativer Umsatz, Warum darf ich Anlagenverkäufe nicht als Umsatzerlöse buchen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich arbeite in einem anlageintensiven Unternehmen, bei dem es Gang und Gäbe ist, die Anlagen regelmäßig zu verkaufen. Es handelt sich also um quasi-reguläre Umsätze. Was genau spricht also dagegen, dass ich im Moment des Verkaufs das Objekt aus dem Anlagevermögen in die Handelswaren buche, und dann die Umsätze in sonstige betriebliche Erlöse? Dies würde unseren betrieblichen Rohertrag realistischer darstellen.

Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Beste Grüße
J
Bearbeitet: jaydee - 14.06.2016 11:13:11
Hallo jaydee,

in der Regel werden ja die Differenzen beim Anlagenabgang, in so fern der Verkaufswert über oder unter dem Restbuchwert liegt, als außergewöhnlicher Ertrag gebucht. Die Idee dahinter ist, dass man alles was nicht mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun hat, separat im Ergebnis ausweisen will.

Beispiel. In einem Handelsunternehmen, dass Elektroschrott einkauft und wieder verkauft macht es keinen Sinn, den Verkaufserlös aus dem Verkauf eines Dienstwagens dem Betriebsergebnis zuzuordnen, da es nicht dem Betriebszweck des Unternehmens entspricht Autos zu verkaufen.

Des weiteren sollen sich im Anlagevermögen nur Vermögensgegenstände wieder finden, die dem Zweck dienen dauerhaft im Unternehmen zu verbleiben und über einen längeren Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung stehen. Demnach gehören kurzfristig gehaltene Handelswaren oder andere Vermögensgegenstände, die nur kurzfristig zum Verkauf im Unternehmen vorhanden sind, nicht in das Anlagevermögen. Beispiele wären hier alle Arten von Handelswaren, Rohstoffe und Wertpapiere, die zum Zweck der kurzfristigen Spekulation, bzw. des Wiederverkaufs, gehalten werden.

Falls es also zum Betriebszweck gehört die von dir beschriebenen Anlagen nur vorügerhend zu halten, um diese dann wieder zu verkaufen, handelt es sich ggf. um Posten des Umlaufvermögens. Genaueres wäre mit der GL und ggf. mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zu klären.


VG
Nubi
Hi Nubi,
zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort! Soweit kann ich dir folgen. Meine Frage bezog sich jedoch eher darauf, was genau ich für Risiken eingehe, wenn ich die Buchungen trotz allem so durchführe. Wenn ich das richtig sehe ändert es ja an der Steuerlast nichts, wäre daher auch keine Steuerumgehungstaktik oder sonstiges. Es würde lediglich das Bild des Unternehmens nach außen rektifizieren.

Unser Steuerberater sagt einfach nur, dass es nicht geht weil ja der Zweck des fraglichen Vermögens ein anderer ist. Dies ist jedoch erstens streitbar und zweitens lediglich eine Formalität. Muss ich tatsächlich eine "Verfolgung" in irgendeiner Form fürchten? Und wenn ja, warum?

Sorry für die Beharrlichkeit aber ich bekomme einfach egal wen ich frage keine klare Antwort mit Begründung.

Vielen Dank an jeden, der mir hier weiterhelfen kann.

Beste Grüße
J
Was ist denn das für ein Steuerberater??  Was für eine Antwort?

Wieso ist es technisch nicht möglich, die entsprechenden 2er Konten (skr03) in die 8er Klasse zu kopieren und darauf zu buchen?
Bearbeitet: hans123 - 16.06.2016 13:56:56
Also laut der Wirtschaftsprüferin meines Vertrauens gäbe es bei einer Auffälligkeit maximal einen Korrekturvermerk, wobei grundlegend ein Vermögensgegenstand dann in das UV gehört, wenn man die Veräußerung innerhalb eines Jahres beabsichtigt.

Falls das Thema nicht auffällt und der Abschluss so publiziert wird könnte es dann unschön werden, wenn z.B. Jemand das Unternehmen kaufen will und feststellt, dass etwas nicht ganz korrekt ist.

Wenn ihr aber von vorn herein den kurzfristigen Verkauf beabsichtigt, wieso dann nicht gleich ins UV buchen? Oder ergibt sich das eher "so nebenbei"?

VG
Nubi
Wow, vielen Dank für den Aufwand, den du dir gemacht hast! Zu deiner Frage, letzteres ist der Fall. Der reine Zweck des fraglichen Vermögens ist tatsächlich zunächst die Umsatzgenerierung durch Nutzung, bzw. Auslastung. Das ändert sich jedoch zu dem Zeitpunkt, an dem ein guter Marktpreis zu bekommen ist. Das entsprich dann vermutlich deiner Definition von "so nebenbei".

Du hast mir jedenfalls sehr weitergeholfen, noch einmal vielen Dank!
Beste Grüße
J
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