,Ein Kunde aus Brasilien hat bisher seine Bestellungen selbstständig abgeholt (bzw. von einer Spedition abholen lassen) und hat dementsprechend auch die Rechnung an den Firmensitz in Brasilien erhalten.
Nun gab es jedoch ein paar interne Änderungen seitens des Kunden und zukünftig wird die Ware zwar weiterhin von unserem Kunden in Brasilien abgeholt, jedoch soll die Rechnungsstellung an den Firmensitz in Polen erfolgen.
Die Abrufe erhalten wir aus Brasilien. Dafür wurden entsprechend die Kaufverträge im System angelegt, welche dann in die entsprechenden Aufträge gezogen werden.
Kurz gesagt: Wie ist die steuerliche Einordnung und welcher Steuerschlüssel muss auf der Rechnung ausgewiesen werden, wenn Ware von einem Drittland bestellt und abgeholt wird, jedoch ins EU-Ausland berechnet werden soll?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Elisa
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