Liquiditätsplanung (Businessplan)

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[ geschlossen ] Liquiditätsplanung (Businessplan)
Hallo,
ich hoffe, ich poste das hier im richtigen Forum ...

Also ich bin BWL Studentin, Schwerpunkt Controlling und habe einige dringende Fragen zum Liquiditätsplan da wir am Dienstag ne Klausur schreiben und unser Prof das Thema ziemlich widersprüchlich erklärt...

Wie gehen Lohnsteuern der Mitarbeiter in den LP ein? Werden die als Ausgaben abgezogen oder gar nicht berücksichtig?
Stehen die um übrigen auch in der GuV? Unser Prof schreibt die da nämlich manchmal rein und manchmal nicht...

Wie gehen Sozialversicherungsbeiträger der Mitarbeiter in den LP ein? Ab und zu hat unser Prof da nur den Arbeitnehmer Anteil abgezogen und manchmal Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil beide??

Eine kurze Frage noch zum Leasing: Sind da Zins und Tilgungsanteil jedes Jahr kostant (z.B. wenn ich als Unternehmen ein Auto lease) oder verändern sich die Anteile von Zins und Tilgung wie beim Annuitätendarlehen?

Ich wäre echt dankbar für eine Antwort!!

MFG
Wetterhexe
Hallo wetterhexe,

die Lohnsteuer kann im Liquiditätsplan unterschiedlich behandelt werden. Kommt darauf an, wie genau der Plan erstellt werden muss. Bei tagesgenauer bzw. wöchentlicher Liquidität, wäre ein gesonderter Ausweis der Lohnsteuerzahlungen erforderlich, da die Auzahlungszeitpunkte der Gehälter und der Lohnsteuer i.d.R. unterschiedlich sind. Kommt es nur auf eine monatliche Liquiditätsvorschau an, könnte dieser Umstand vernachlässigt werden und die Lohnsteuer wäre, wie auch in der G+V in den Gehältern enthalten (ggf. Abbau von Verbindlichkeiten ausweisen).

In der G+V wird die Lohnsteuer grundsätzlich nicht gesondert ausgewiesen (Bestandteil von Lohn/Gehalt). Die Arbeitsgeberanteile von den SV-Beiträgen werden auf einem extra Konto in der G+V gebucht.

Bei den SV-Beiträgen in der Liquiditätsplanung trifft das gleiche zu, wie bei der Lohnsteuer. Auszahlunsgzeipunkte sind i.d.R.  verschieden, daher getrennter Ausweis von der Zahlung der Gehälter. Hier muss jedoch beachtet werden, dass AN- und AG- Anteil in einer extra Position berücksichtigt werden müssen. Beide Anteile fließen zum selben Zeitpunkt (gesetzliche Änderung: laufender Monat)ab.

Leasing: gleichbleibende Rate, Zins und Tilgung würde ich beim Leasing in der Liquiditätdsplanung nicht gesondert ausweisen.

Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

Viel Erfolg bei der Klausur!

Gruß, CP1
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