Mindestlohn bei Gehalt

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Mindestlohn bei Gehalt
Hallo,

wie ist das mit dem MIndestlohn bei einem Gehalt? Beispiel:

Ein Werkstudent erhält bisher sagen wir mal 500 EUR mtl. Gehalt bei 15 Stunden in der Woche. Das wären ja klar weniger als 8,50 EUR in der Stunde und das Gehalt müsste erhöht werden. Sagen wir mal auf 550 EUR. Das wären dann bei 20 Arbeitstagen im Monat 9,16 EUR - bei 22 Arbeitstagen jedoch nur 8,33 EUR. Nun haben die Monate leider eine unterschiedliche Anzahl an Arbeitstagen - Februar 20 und Juli z.B. 23.

Muss hier vom Maximum an Arbeitstagen -also 23 ausgegangen werden, um den Mindestlohn, der ja pro Stunde festgelegt ist, bei einem Gehalt auf jeden Fall immer zu erfüllen?

Würde mich über fachkundige Antworten bzw. über Berichte Eurer Erfahrungen freuen.

Gruß, CP1
Hallo CP1,

grundsätzlich ist der Mindestlohn eine Untergrenze. Der Lohn darf den Betrag von 8,50 Euro pro Stunde nicht unterschreiten. Deshalb musst du von der Höchstzahl der Arbeitstage ausgehen (23). Fraglich ist noch, was alles bei der Gehaltsberechnung mitgezählt werden darf. Da bekommt man zum Teil widersprüchliche Informationen.

Gruß
HaWeBe
Hallo!

Wir haben ein Schreiben vom HDE Deutschland bekommen.
Danach haben sich die Spitzenverbände darauf geeinigt, dass auch eine Jahresbetrachtung möglich ist.

Leider kann ich das Schreiben hier nicht anhängen.... zu blond?  :denk:
Hallo,

das würde mich auch mal interessieren. Anhänge sind hier nur als Bild möglich. Hier unter dem Editorfeld ist ein Link "Bild anhängen".

Gruß, CP1
Zitat
CP1 schreibt:
Hallo,



das würde mich auch mal interessieren. Anhänge sind hier nur als Bild möglich. Hier unter dem Editorfeld ist ein Link "Bild anhängen".



Gruß, CP1

Ich weiss nicht, was ich falsch mache...ich bekomme es nicht hin.  :cry:

Mag mir irgendwer seine Mail verraten? ich schicke es dann per Mail zu.
Hi, habe Dir eine PM mit meiner meail gesendet.

Gruß, CP1
Hallo,

da scheint wohl noch viel diskutiert zu werden. Eine klare Regelung gibt es m.E. noch nicht, das sich der Gesetzgeber ja noch nicht einmal einig ist. Jedenfalls behaupten Arbeitgeberverbände etwas anderes als Gewerkschaften. Fragt mal bei beiden nach und vergleicht die Antworten ;)

LG, Biene
Nuja...es gibt einen MindestlohnRechner auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

da wird genauso gerechnet:

http://www.der-mindestlohn-gilt.de/ml/DE/Service/Rechner/Mindestlohn-Rechner.html


Im Jahresschnitt stimmt es ja dann auch wieder. ist bei jedem anderen Gehaltsempfänger doch auch so...mal arbeite ich 20 Tage, mal sogar 23 Tage.
Mein Monatsgehalt bleibt gleich. Wieso sollte es bei dem Mindestlohn anders sein, als in der Praxis üblich?  
So lange es keine klaren Regelungen gibt, kann die übliche Praxis nicht falsch sein.  ;)


hab da noch etwas gefunden:
das bestätigt es doch, oder?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Die Vereinbarung von Stück- und Akkordlöhnen sowie Monatsgehältern bleibt weiterhin zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird.
Bearbeitet: TDose - 15.01.2015 10:55:19
Hallo,

das klärt aber noch nicht, ob der Mindestlohn im Jahresdurchschnitt eingehalten sein muss oder bei Einzelbetrachtung eines jeden Monats. Bei Einzelbetrachtung jeden Monats müsste man zwangsweise von 23 Arbeitstagen für jeden Monat ausgehen, damit ein gleichbelibendes Gehalt auch in jedem Monat die MIndestlohnkriterien erfüllt.

Das scheint mir noch nicht geklärt zu sein. Der Gesetzgeber sagt zwar, der Mindestlohn wäre eine Untergrenze, sagt aber nicht in welchem Betrachtungszeitraum - jeden Monat oder jährlich?

Naja mal sehen, was da noch kommt. Es wird ja offenbar noch daran gebastelt.

Gruß, CP1
Guten Morgen,

der Link zum Mindestlohnrechner ist interessant. Danke an TDose!

Wenn ich dort 8,50 EUR und 10 Stunden pro Woche eingebe kommen 368,- EUR heraus. Das sind dann nur 43,29 Stunden, also weniger als bei 23 Arbeitstagen. Scheint also so zu sein, dass man nicht zwingend vom Maximum 23 Tage ausgehen muss.

In den Fußzeilen steht folgendes:

Zitat
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

   Das berechnete Monatsgehalt, bzw. der berechnete Stundenlohn stellt einen gerundeten Mittelwert da, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 21,66 Werktagen pro Monat. Der tatsächliche Wert kann in jedem Monat leicht variieren.
   Bitte beachten Sie, dass Ihr Bruttomonatsgehalt eventuell Zuschläge umfasst. Einige Zuschläge müssen bei der Brutto-Stundenlohn-Berechnung mit einfließen, andere dürfen nicht mitberechnet werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Begriff Zulagen/Zuschläge in unserem Glossar oder bei unserer Mindestlohn-Hotline.
   Bitte beachten Sie, dass ein errechneter Bruttostundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes eventuell aus einem zu niedrig angesetzten Wert für den Bruttomonatslohn resultiert bzw. Zulagen/Zuschläge nicht berücksichtigt wurden. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Begriff Zulagen/Zuschläge in unserem Glossar oder bei unserer Mindestlohn-Hotline. ...

... hm, das verwirrt mich nun noch mehr! Warum 21,66 Werktage als Durchschnitt?

VG, Biene
Bearbeitet: Biene - 20.01.2015 08:49:19
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