Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Lieferung / Rechnung. Das ist die Ausgangslage:

Unternehmen A aus Belgien bestellt bei Unternehmen B in Deutschland. B liefert die Produkte zu Unternehmen A nach Belgien.  B stellt die Rechnung auf Unternehmen C aus Deutschland aus.

Muss in diesem Fall deutsche Umsatzsteuer an das Unternehmen C berechnet werden?
Hallo Dahuwi,

nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".

Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.

Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.

Grüße
Momo

Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 10:03:43 (Stopp habe Unternehmen C nicht gesehen!)
Hallo allerseits,

mein erster Lösungsvorschlag vorbehaltlich einer Konkretisierung des Sachverhalts:

auf der Ebene A ---> B handelt es sich um einen innergemeinschaftliche Erwerb durch A. Lieferung durch B in D steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG. Kein USt-Ausweis in der Rechnung. Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers ist nicht notwendig (§ 14a Abs. 3 UStG), schadet aber auch nicht. Angabe zur Steuerfreiheit muss enthalten sein.

Unklar bleibt, was C mit der Sache zu tun hat. (Nur Rechnungsempfänger?, Liefert A die Ware an C?) Ob an C eine gesonderte Rechnung zu stellen ist und wie diese auszusehen hat, kann man letztendlich erst sagen, wenn Dahuwi den Sachverhalt konkretisiert hat.


Gruß
Gustav
Zitat
Momo schreibt:
Hallo Dahuwi,



nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".



Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.



Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.



Grüße

Momo



Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.

Noch mal allgemein:

Unternehmen A aus Belgien bestellt die Ware und bekommt diese geliefert. Unternehmen B stellt hierfür keine Rechnung  an Unternehmen A aus. Bei Unternehmen C handelt es sich um die deutsche Niederlassung von Unternehmen A.  Unternehmen C aus Deutschland soll die Ware aber berechnet bekommen.
Hallo,

da Unternehmen C  (deutsche Firma) Firma die Rechnung bekommt. Firma C eine andere  Umsatzsteueridentnr. hat wie Firma A
Rechnungsadresse Deutschland ist muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Meines wissens nach kann keine Deutsche Firma an eine Deutsche Firma Umsatztsteuerfrei liefern. Die Firma A ist zwar Leistungsempfänger aber kein Leistungserbringer. Frag mich eh warum die  Deutsche Firma C die Rechnung bezahlen soll. Oder wollen die 1% Umsatzsteuer sparen in dem die das nicht mit einander verrechnen.

Gruß

Eve
Hi alle zusammen,

@Dahuwi,: also dass du an Unternehmen A lieferst ist bei der Rechnungsstellung nicht relevant (Lieferanschrift). Für die Rechnungsstellung wichtig ist, wer ist der Auftraggeber und Rechnungsempfäner.
Das ist in deinem Fall Unternehmen C. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Unternehmung, ergo musst du ganz normal 19% MwSt in Rechnung stellen.

Hoffe wir haben jetzt Licht in der Angelegenheit  :D



Grüße Momo
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 13:28:17
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.

Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.

Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.

Gruß
Gustav
Zitat
Gustav schreibt:
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.



Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.



Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.



Gruß

Gustav

Hi Gustav,

genau so habe ich mir das auch gedacht. Vielen lieben Dank für die Hilfe.

Gruss,
Dahuwi
Guten Morgen,

oh  :o

Wir haben auch Kunden und Leistungsempfänger in unterschiedlichen Ländern. Bisher haben wir die Rechnungsstellung immer mit dem vom Auftraggeber erforderlichen länderspezifischen Regeln gemacht. Da wir oft auch direkt zum Endkunden liefern.

@Gustav : Ist dies grundsätzlich so, oder nur wenn es sich um eine Firma mit verschiedenen Ländersitzen handelt??? Denn wenn es so, wie ich dich oben verstehe, grundsätzlich so ist, wäre hier ja die gesamte Rechnungsstellung falsch!!!  :o

Grüße Momo
Hallo Momo,

grundsätzlich ist das immer so. Abweichungen können sich bei Reihengeschäften ergeben.

Dass der Warenweg über die Besteuerung entscheidet, ergibt sich klar aus dem Gesetz:

§ 6 Abs. 1 UStG (für Ausfuhren):

(1)  Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer (...)

§ 6a Abs. 1 UStG (für innergemeinschaftliche Lieferungen):

(1)  Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; (...)

Vom Rechnungsweg steht da nichts. Die kann sonstwo hingehen.

Gruß
Gustav
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (3 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Auszug aus dem Controller-Magazin: Generative Künstliche Intelligenz - Enabler für die Unternehmenssteuerung Auszug aus dem Controller-Magazin: Generative Künstliche Intelligenz - Enabler für die Unternehmenssteuerung In einer sich rasant entwickelnden technologischen Welt etablieren sich zunehmend Künstliche Intelligenz (AI) und Generative Künstliche Intelligenz (GenAI) als innovative Unterstützungsmöglichkeiten für......

Karriere im Home-Office: Sichtbarkeit entscheidet Karriere im Home-Office: Sichtbarkeit entscheidet Seit Jahren hat sich das Home-Office als Arbeitsplatz für Arbeitnehmer etabliert. Doch gerade der fehlende Austausch mit den Kollegen und mangelnde Sichtbarkeit können dazu führen, dass trotz guter Leistungen......

Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro. Somit verdiente die Hälfte der Beschäftigten mehr oder genau diesen Betrag,......


Aktuelle Stellenangebote


Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitt......

Bilanzbuchhalter:in als Teamleitung (m/w/d) Das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE – Sustainable Architecture for Finance in Europe – (www.safe-frankfurt.de) fördert Forschung und unabhängige Politikberatung zu allen Aspekte......

Accounting Operations Specialist (f/m/d) Inverto is one of the leading procurement and supply chain management consultancies in the world. Backed by the power of BCG, we’ve grown from a successful European consultancy into a global company w......

Anlagenbuchhalter / Anlagenbuchhalterin (m/w/d) Das Amt für Finanzen, Steuern & Abgaben übernimmt mit einem Team von 10 Beschäftigten vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben rund um die Themen Finanzen, Haushalt, Steuern und Gebühren. Zu der n......

Experte Treasury-Controller (m/w/d) Wir sind die deutsch-französische Bank mit Hauptsitz im Herzen der deutsch-französischen Grenzregion, direkt im Zentrum von Saarbrücken beheimatet. Für uns bei der SaarLB ist der Mensch seit jeher der......

Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 8......

Kostenloses Whitepaper: Stressfrei durch die Jahresabschlussprüfung

Tipp_Haufe_Pruefungsfehler_200x150 px.png
Jetzt kostenloses Whitepaper sichern und 8 häufige Stolpersteine bei der Jahresabschlussprüfung vermeiden.   

Zum Download!

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Referentin / Referenten (m/w/d) der Geschäftsführung für den Finanzbereich
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir bei Ravensburger sind beides: ein global agierendes Unternehmen und eine große Familie. Als buntes Team voller unterschiedlicher Charaktere mit Herz und Leidenschaft für unser Gemeinschaftswerk bieten wir vielfältige Unterhaltungsangebote für Kinder und Familien. Unser Antrieb? Das Warum. Den... Mehr Infos >>

Controller Konzernkostenrechnung und Reporting (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat mehr als 27.000 Mitgliedsbetriebe. Sie sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerkerinnen und Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Unter dem Motto „praxisnah und fachkundig“ bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Be... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Finanzen und Controlling in der Energieforschung (Teilzeit) (w/m/d)
Forschung für eine Gesellschaft im Wandel: Das ist unser Antrieb im Forschungszentrum Jülich. Als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft stellen wir uns den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit und erforschen inter­disziplinär die digitalisierte Gesell­schaft, ein klima­schonende... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung im Rechnungswesen
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 41 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/div.) Global Business Unit
Die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH (i2s) ist eine von elf opera­tiven Ein­heiten und eine von mehr als 20 Marken unter dem Dach der Amphenol Sensor Technology Group. Dabei ist i2s seit 2017 Teil der Amphenol Corporation und kann so von den Wachs­tums- bzw. Ent­wick­lungs­chancen ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

PC-Seminar:
Power Query - Daten nach Excel und Power BI extrahieren und transformieren

20250604-01991_290x100px.jpg
Das in Excel und Power BI integrierte Tool Power Query ermöglicht den Import und die Bereinigung externer Daten aus zahlreichen unterschiedlichen Quellen. Power Query ist vollständig menügesteuert nutzbar, einfach zu bedienen und ist das ETL-Tool (Extract, Transform, Load) in Excel und Power BI. Im Seminar erprobst du an Praxisbeispielen die grundlegenden Funktionen zum Verbinden mit externen Quellen, zur Transformation von Daten und zur automatisierten Datenaktualisierung von selbst erstellten Abfragen für neue Berichtsversionen.   

Erfahre mehr zum PC-Seminar >>  

Ebook_DG_ISBN_978-3-00-050814-1_290px.png

eBook: Erstellung einer integrierten Finanz- und Liquiditätsplanung mit Excel

Dieses Buch zeigt praxisnah und verständlich, wie Sie mit Excel eine integrierte, investoren- und bankenkonforme Finanz- und Liquiditätsplanung aufbauen. Die Notwendigkeit für einen solchen professionellen Finanzplan ergibt sich nicht nur in Gründungs- und Wachstumsphasen, z.B. bei der Kapitalbedarfsermittlung, Businessplanerstellung und Investorenansprache, sondern auch als Steuerungsinstrument im laufenden Betrieb sowie in Insolvenz- und Sanierungssituationen.

Jetzt hier für 26,75 EUR downloaden >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Lucanet_logo.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

jedox-logo-250px.jpg
Jedox wird für Planung, Budgetierung, Analyse und Management-Reporting eingesetzt. Dank Excel-naher Benutzeroberfläche und ausgefeilter Dashboard- und Reporting-Funktionen genießt die Lösung eine hohe Akzeptanz im gesamten Unternehmen. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>