brauche wieder mal eure hilfe. die erste nummer hab ich die zweite jedoch weiß ich nicht wie ich es angehen soll.
hier das Beispiel:
Ein Mitarbeiter erlitt am 6. 1. 1996 einen Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen. Im
anschließenden, langwierigen Rechtsstreit um Schmerzensgeldforderungen mit der
Versicherung entschied das zuständige Gericht mit Wirkung vom 10.1.2001 wie folgt:
„Der Mitarbeiter wäre aufgrund der erlittenen Verletzungen berechtigt gewesen, eine
15jährige Rente von monatlich € 2.000 zu beziehen. Die erste Zahlung hätte am 1. 3. 1996
stattfinden müssen. Die nicht geleisteten Zahlungen vom 1.3.1996 bis zum 1. 1. 2001 sind in
gebührender Form nachzuholen. Dem Versicherungsunternehmen steht es frei, dies in Form
eines einmaligen Aufschlags auf die Rate vom 1. 2. 2001 oder in Form einer Erhöhung der
Raten vom 1. 3. 2001 bis zum 1. 2. 2011 zu tun. Es ist ein Zinssatz von 8% p. a. zur Anwendung zu bringen.“
Die Versicherung erklärt sich aufgrund dieses Urteils bereit, ihren Verpflichtungen
nachzukommen.
Aufgabenstellung:
1. Welchen Betrag (inkl. der am 1. 2. 2001 auf alle Fälle zu zahlenden Rate)
müsste die Versicherung dem Mitarbeiter am 1. 2. 2001 bezahlen, wenn sie
die nicht geleisteten Zahlungen durch einen einmaligen Aufschlag
kompensieren möchte?
2. Wie hoch wäre die monatliche Rate, wenn sich die Versicherung dazu
entschließt, die Rate vom 1. 2. 2001 zwar ordnungsgemäß in Höhe von
€ 2.000 zu bezahlen, die nicht geleisteten Zahlungen vom 1. 3. 1996 bis zum
1. 1. 2001 jedoch in Form einer erhöhten Rate ab dem 1. 3. 2001
nachzuholen?
Lösung:
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2. 3.724,62