unser Verwaltungsgebäude soll demnächst saniert werden. Die Sanierungskosten dafür sind aktivierungspflichtig. Im Zuge der Sanierung müssen extern Geschäftsräume angemietet werden, da die vorhanden Büroräume dann zeitweise nicht nutzbar sein werden.
Meine Frage lautet: Müssen die Mietaufwendungen für die externen Geschäftsräume mit zu den Sanierungskosten aktiviert werden (da diese Kosten nur wegen der Sanierung anfallen) oder können sie, wie sonst üblich bei Mietaufwendungen, direkt in den Aufwand gebucht werden?
Vielleicht kennt jemand von euch die korrekte Vorgehensweise bei diesem Thema.
Viele Grüße
Julia
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