Stundensatzkalkulation

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Stundensatzkalkulation, Bearbeitung einer Fachaufgabe
Hallo zusammen,

im Rahmen meines Studiums muss ich für eine Projekttätigkeit eine Stundensatzkalkulation für eine (Ingenieurs-)Kostenstelle durchführen. Hierfür liegen diverse Informationen und Kostenangaben vor. Auf der Kostenstelle wird u.a. ein Gehalt eines Betriebsrats-Mitgliedes (Tätigkeit für die Mitarbeiter der ganzen Gesellschaft), als auch des einzigen Geschäftsführers der Gesellschaft angegeben.

Jetzt meine Frage:  Werden diese zwei Gehälter im Stundensatz berücksichtigt, oder werden diese besser als Zuschlag verrechnet?
Bearbeitet: Ma_Control - 17.11.2016 08:54:12
Hallo,

die beiden Gehälter sollten nicht im Stundensatz berücksichtigt werden. In der Regel werden sie im BAB weiter unten über eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung (entweder prozentual, pauschal oder per internem Kst-Verrechnungssatz) auf eine oder mehrere Overhead-Kostenstellen weggebucht. Da es sich bei beiden Gehältern um "Nach-HK-Kosten" handelt, sollten sie auch nicht über einen Zuschlag auf eine Kostenstelle zurückverteilt werden, die wie hier zu den Herstellkosten gehört. In der Regel erfolgt ein Zuschlag in der Produktkalkulation über Verwaltung (Betriebsrat) oder Vertrieb (Geschäftsführer).

Viele Grüße
Zunächst mal vielen Dank für die Info.

Es handelt sich in meinem Fall jedoch um eine Stundensatzkalkulation für die Kostenstelle eines Ingenieursbereichs, welcher wiederum als Grundlage für interne Investitionsrechnungen herangezogen wird. Die Produktion bzw. die Betrachtung von HKO's ist hierbei außen vor.

In dem Fall macht der Zuschlag doch Sinn, oder?
Ein Stundensatz sollte meiner Meinung nach nur die Kosten des Leistenden inkl. leistungsnaher Overheads (Abteilungsleitung o.ä.) abdecken. Betriebsrat und Geschäftsführung gehören nicht dazu.

Also vereinfacht: Leistung (h) * Stundensatz Ingenieur * (1 + Zuschlag % Betriebsrat & GF)

VG
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