SoPo = Eigenkapital oder nicht?

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[ geschlossen ] SoPo = Eigenkapital oder nicht?, Zuordnung eines SoPo (nicht rückzahlbarer Zuschuss) zum EK bei Kennzahlberechnungen
Hallo,

bei der Überarbeitung der Bilanzkennzahlen bin ich auf folgendes Problem gestoßen.

Wir (Stadt XY) haben einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln bekommen. Dieser war für die Errichtung eines neuen Gebäudes gedacht. Die AK/HK sind in voller Höhe im Anlagevermögen enthalten. Dafür wurde auf der Passiva ein SoPo in Höhe des Zuschusses gebildet, der analog der Nutzungsdauer des entsprechenden Anlagevermögens aufgelöst wird. Das Geld haben wir bereits bekommen und für diese Baumaßnahme verwendet. Wir müssen es auch nicht zurückzahlen.

Aus meiner Sicht ist dieser SoPo demnach dem Eigenkapital gleichgestellt bzw. er ist wie EK zu behandeln.

Jetzt zu meiner Frage. Ist es so das ich diesen Zuschuss direkt zu EK hinzuaddiere und es bei der Berechnung der Bilanzkennzahlen (Anlagendeckungsgrad, Eigenkapitalrentabilität, Verschuldungsgrad) demnach wie EK behandele?

Ich habe hierzu einmal im Netz gesucht und auch hier ein analoges Beispiel gefunden.

http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Grundlagen/Kennzahlen/deckungsgrad1.html

Hier handelt es sich um die Lenzing AG die hier als Muster verwendet wird. Hier wurde das EK jedes mal wie folgt berechnet:
EK (für die Berechnung) = EK + Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand + unversteuerte Rücklagen

Dieses Beispiel kann man sich hier unter Fachinfo -> Kennzahlen -> ... (Deckungsgrad ...) ansehen. Dort findet man auch die Beispiel-Bilanz.

Allerdings ist dies auch die einzige Quelle die meine Aussage bestätigt. Wo anders habe ich nichts darüber gefunden.

Ich baue also auf Eure Hilfe.

Vielen Dank!
Hallo,

bei Kennzahlen Berechnungen wird sehr häufig 50% des Sonderpostens als Eigenkapital betrachtet und die anderen 50% als Fremdkapital.

Da in dem genannten Abschluss der Zuschuss direkt ausgewiesen wird zwischen Rücklagen und EK würde iche s in diesen einen Fall wahrscheinlich auch als EK betrachten.

In deinen Fall würde ich aber wahrscheinlich die 50/50 anwenden. Falls du es anders machst, würde iche s aufjedenfall irgendwo erläutern.

Gruß Reaper
Sehen das alle so?

Was ist dann der Unterschied zu SoPo mit Rücklageanteil? Ist das nicht der Fall wenn ich eine Rücklage nach §7g EStG bilde?
In diesem Fall bilde ich eine "Verbindlichkeit" um meinen Gewinn zu mindern. Damit ist mir auch die 50/50 Aufteilung erklärlich. Hier doch aber nicht.
Hallo Zusammen,

ich bin zwar kein Conroller aber vielleicht kann ich es etwas aufhellen wenn ich es von der buchhalterseite beschreibe.

Erstmal, den Sopo RL gibt es seit Bilmog nicht mehr.
Dieser Sopo hatte seine Gegenbuchung in der GUV und hatte somit den Gewinn in voller Höhe gemindert. Da dies Geld aber noch vorh. ist und für AHK von neuen WG bestimmt war die nur den Gewinn über eine Laufzeit mindern könnte ich mir die 50:50 hier gut vorstellen.

Dein Sopo über einen Zuschuss ist ein Wahlrecht. Man hätte auch gleich die AK kürzen können. Eine reine Darstellungssache.
Gegenkonto hiervon ist meist die Bank und somit bleibt alles Erfolgsneutral. Zwar werden die afa Beträge nun jedes Jahr zu hoch in der GUV dargestellt, jedoch wird analog dazu der Sopo aufgelöst, der dann diesen Umstand in der GUV sofort wieder korrigiert.
Somit alles wieder Erfolgsneutral.
Wie nun dieser zu bewerten gilt in der Bilanzanalyse, weiß ich nicht genau, war noch nie ein Lieblingsthema von mir. :green:

Nachtrag: mhh, ich sehe beim Sopo des Zuschusses, gar kein EK da dies komplett im AV untergeht. (nur meine bescheidene Meinung)

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 24.08.2010 16:37:22
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas!

Erst einmal vielen Dank für deine Erläuterung. Sehe es auch so wie du beschrieben hast. Habe aber nicht wirklich mehr an die Änderung durch BilMoG gedacht.
Das hier ein Wahlrecht besteht ist mir in soweit klar. Wobei das auch ein guter Ansatzpunkt ist.

Ich habe gerade die Überlegung, was passiert wenn Beispielsweise in den Folgejahren nichts im Unternehmen passiert. Also das Unternehmen ruhen würde. Lediglich das Anlagevermögen und der SoPo sich verändern (verringern). Dadurch bedingt natürlich auch das Eigenkapital.
Am Beispiel für den Deckungsgrad müsste das ja so aussehen:


Beispiel: AV = 100.000,-   Rest Aktiva: 50.000,-      EK: 65.000,-   SoPo:  45.000,-  Rest Passiva: 40.000,-
ND des AV = 10 Jahre     Auflösung SoPo = 10 Jahre (analog zum AV)      Anschaffung des AV = 31.12. d. Vorjahres



Deckungsgrad 1 = EK x 100 / Anlagevermögen   =   65.000,- x 100% / 100.000,-  
X =   65%  => wenn SoPo nicht Berücksichtigt wird;

Deckungsgrad 1 = (EK+SoPo) x 100 / Anlagevermögen   =   (65.000,- + 45.000,-) x 100% / 100.000,-  
X =   110% => wenn SoPo wie EK berücksichtigt wird;

Deckungsgrad 1 = EK x 100 / (Anlagevermögen-SoPo)   =   (70.000,-  x 100% / 55.000,-  
X =   127,3%  => wenn SoPo vom AV abgezogen wird, Achtung dann ändert sich auch die Bilanzsumme und X demnach das EK, wenn davon ausgegangen wird das alles anderes gleich bleibt;

Deckungsgrad 1 = (EK + 1/2 SoPo) x 100 / Anlagevermögen   =   (65.000,- + 22.500,-)  x 100% / 100.000,-  
X =   87,5%  => wenn 1/2 des SoPo dem EK und die andere Hälfte dem FK zugerechnet wird;



Veränderung des Deckungsgrades auf die Jahre gesehen....
'Jahr [COLOR=#FFFFFF]0[/COLOR]' ...........................1..................2................3..................4...............5
Variante 1................66,11.............67,5.........69,29..........71,67............75
Variante 2..............111,11..........112,5.......114,29........116,67..........120
Variante 3..............131,75........135,71.......140,82........147,62....157,14
Variante 4.................88,61...............90..........91,79..........94,17.........97,5



Was ist nun Richtig?
Bearbeitet: Tigger - 24.08.2010 17:22:04
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