Eigenkapitalquote bei Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag und nicht gedecktem EK

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Eigenkapitalquote bei Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag und nicht gedecktem EK
Hallo zusammen,

im Rahmen einer Fallstudie wurden mir folgende Daten zur Berechnung der EK-Quote gestellt:

I. Gez. Kapital X 1.000.000 €
II Kapitalrücklage                            36.000.000 €
III. And. Gewinnrücklagen                1.000.000 €
III. Verlustvortrag                            -40.000.000 €
IV: Jahresfehlbetrag                        -4 .000.000 €
davon nicht gedeckt                          6.000.000 €

ausgewiesenes EK in der Bilanz                  0 €

Bilanzsumme von 60.000.000€

Errechnet sich hier nun eine negative Eigenkapitalquote aufgrund des nicht gedeckten EKs oder wird diese als 0% ausgewiesen?

Besten Dank für Eure Hilfe.
Hallo Hannes86,

Zitat
Errechnet sich hier nun eine negative Eigenkapitalquote [...]

ja.

LG
-Nausicaa
Merci soweit.

Die Eigenkapitalquote beträgt somit -6.000.000 EUR (nicht gedecktes EK) zu 60.000.000 EUR (bilanzsumme), also -10%?

Im Gegenschluss beträgt meine Fremdkapitalquote somit 110%?
Bearbeitet: Hannes86 - 24.03.2015 17:00:44
Hallo Hannes86,

ja. Die Summe von EK- und FK-Quote ergibt dann 100 %.

Viele Grüße!
-Nausicaa
Hallo Nausicaa,

vielen Dank!

Abschließend eine letzte Frage:

Angenommen der Gesellschafter bringt ein Gesellschafterdarlehen mir Rangrücktritt in Höhe von 24.000.000 EUR ein.
Das wirtschaftliche Eigekapital beträgt somit 18.000.000 EUR.

Hat das Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote?
Hallo Hannes86,
Zitat
Hat das Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote?
nein. Dadurch wird die Überschuldung (= Insolvenzgrund) vermieden. An der Tatsache, dass es sich rechtlich gesehen um Fremdkapital handelt, ändert sich nichts.

Man kann es aber mezzanin deuten und daher als wirtschaftliches Eigenkapital interpretieren.

Viele Grüße!
-Nausicaa
Bearbeitet: Nausicaa Phaeacian - 25.03.2015 18:58:05
Hallo Nausicaa,

angenommen es handelt sich jedoch um einen qualifizierten Rangrücktritt und das Unternehmen weist im Anhang ein wirtschaftliches EK in Höhe von 18 Mio. EUR aus.

Wenn ich im Rahmen einer Strukturbilanzerstellungen Saldierungen vornehme, verrechne ich das Gesellschafterdarlehen mit dem nicht gedeckten Eigenkapital uns schiebe das restliche Gesellschafterdarlehen ins Eigenkapital. Ratingagenturen sehen das dann wohl auch als wirtschaftliches Eigenkapital an.

Gibt es hier also die Möglichkeit die EK-Quote so auf 30% zu hebeln (18 Mio. EUR / 60 MIo. EUR)?

Gruß

Hannes
Hallo Hannes86,

was ein potenzieller Fremdkapitalgeber als Eigenkapital ansieht, bleibt ihm überlassen. Wie in Deinem Fall die 30 % zustande kommen, ist derart offenkundig, so dass sich dadurch wohl kaum ein Kapitalgeber blenden lassen dürfte. Das Unternehmen macht Verluste, und es stellt sich die Frage, wie die zusätzlichen Finanzierungskosten über die Umsatzerlöse eingespielt werden können.

Hier wäre interessant, zu erfahren, innerhalb welchen Zeitraums der Verlustvortrag aufgehäuft wurde. In Relation dazu ist der Jahresfehlbetrag niedrig, so dass es ja vielleicht Licht am Ende des Tunnels signalisiert.

Auf einem anderen Blatt stehen rechtliche Aspekte, dazu ein wenig Lesestoff: http://www.bdo.de/aktuelles/singleview/article/passivierung-von-verbindlichkeiten-bei-rangruecktrittsvereinbarungen/

LG
-Nausicaa
Hi,

ich weiß, dass ist ein altes Thema. Dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in die Berechnung der EK-Quote einbezogen werden sollte, sagt mir auch mein Gefühl. Aber ich würde dazu gerne auch etwas zitieren. Gibt es mittlerweile eine Publikation, die das so vertritt? Danke.
Hallo MaMa,

die Berechnung einer EK-Quote bei einem rechnerisch negativen EK ist rechnerisch natürlich möglich, aber sinnfrei. Hannes86 musste aber eine Quote berechnen und der Prof war beratungsresistent.  ;)

Küting/Weber, Bilanzanalyse, führen das ca. ab S. 140 aus.

Zur EK-Quote im gegebenen Fall würde ich schreiben, "nicht sinnvoll berechenbar, da das EK rechnerisch negativ ist".

LG
-Nausicaa
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