Betriebliche Tagesgeldzinsen

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Betriebliche Tagesgeldzinsen, Tagesgeld
Hallo zusammen,

ich bin Einzelunternehmer und mache meine Buchführung per EÜR.

Ich erhalte monatlich Zinsen auf einem betrieblich geführten Tagesgeldkonto, das mit meinem Geschäftsgirokonto verknüpft ist. Daher erfasse ich es wie ein zweites Bankkonto in meiner Buchhaltung.

Die Guthabenzinsen werden mir nach Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben.

Ich buche daher monatlich wie folgt:

1200 Bank (Nettobetrag)

2213 Kapitalertragsteuer

2216 Solidaritätszuschlag an 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Bruttobetrag)

Die Buchung basiert auf folgendem DATEV-Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/1004279

(Zwar auf Kapitalgesellschaften bezogen, aber ich sehe keinen Grund, warum die Systematik nicht auch auf Einzelunternehmer übertragbar sein sollte.)

Verständisfragen:

1. Ist es korrekt, dass die Zinsen brutto erfasst werden und in der EÜR in Zeile 15 ("steuerfreie Betriebseinnahmen") anzugeben sind?

2. Die einbehaltene KESt und der Soli werden von mir zusätzlich in der Anlage KAP angegeben – korrekt?

3. Sehe ich es richtig, dass die Zinsen in voller Höhe einkommensteuerpflichtig sind (persönlicher Steuersatz) und die bereits gezahlte KESt durch die Anlage KAP lediglich angerechnet wird?

Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen!
Zitat
Jana Raum schreibt:
1. Ist es korrekt, dass die Zinsen brutto erfasst werden und in der EÜR in Zeile 15 ("steuerfreie Betriebseinnahmen") anzugeben sind?

Ja, Zinsen sind umsatzsteuerfrei. Wegen § 20 Abs. 8 EStG werden sie in gewerbliche oder selbständige Einkünfte umqualifiziert. In der EÜR sind sie brutto zu erfassen.

Zitat
Jana Raum schreibt:
2. Die einbehaltene KESt und der Soli werden von mir zusätzlich in der Anlage KAP angegeben – korrekt?

Ja. Für 2024 in den Zeilen 43 ff.

Zitat
Jana Raum schreibt:
3. Sehe ich es richtig, dass die Zinsen in voller Höhe einkommensteuerpflichtig sind (persönlicher Steuersatz) und die bereits gezahlte KESt durch die Anlage KAP lediglich angerechnet wird?

Auch hier ja. Den Sparerfreibetrag gibt es insoweit nicht.  Allerdings würde ich das "lediglich" streichen. Durch die Anrechnung wird die Doppelbesteuerung vermieden.
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