Fragen zu Nachweisen für Eigenbelege

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Fragen zu Nachweisen für Eigenbelege
Hallo Zusammen,

ich betreibe einen Online-ebay Handel mit gebrauchtem Spielzeug und habe nur sehr begrenzt Erfahrung mit Buchhaltung.

Ich nutze SevDesk für meine Buchhaltung, bin Kleinunternehmer und mache eine Einnahmeüberschuss-Rechnung.

Meine Fragen wären:

Wenn ich einen Beleg für Kleinbeträge anlege, wie zum Beispiel für die Kontoführungsgebühren, kleine Ausgaben für Internet-Werbung etc. oder
andere kleiner Ausgaben, muss ich dann jedes Mal einen Nachweise (Wie Rechnung oder Screenshot), dem Eigen-Beleg beifügen oder kann ich
mir diesen Schritt bei kleineren Ausgaben oder / und bei Ausgaben die durch Kontoauszüge belegbar sind, ersparen?

Ich kaufe Spielzeug gebraucht an, teilweise persönlich, teilweise per Versand. Natürlich bekomme ich hier keine Rechnung als Nachweis,
die ich dem Eigenbeleg anfügen kann. Ist es hier sinnvoll zumindest den Versandaufkleber wenn ich Ware per Post erhalte, als Nachweis
an den Beleg anzufügen oder ist dies unnötig?

Ich wäre sehr dankbar für Antworten auf meine Fragen  :)

Liebe Grüße
Steffen Sonnenberg
Naja - Du wirst bei einer Prüfung die Zahlen schon belegen müssen. Zumindest müssen sie plausibel erscheinen. Mein Rat wäre entweder eine simple Quittung auszustellen über den Kauf (Barquittung und Zahlung erhalten) oder bei Banküberweisung o.ä. die entsprechenden Posten auszudrucken. Weiss ja nicht, was für Gewinne Du machst aber das Finanzamt könnte mehr unterstellen (oder dass Dir gebrauchtes Spielzeug geschenkt wurde ...).
SevDesk macht viel Werbung - aber mE Müll!

Seit wann ( 2021? )wird das Gewerbe betrieben? Steuerliche Anmeldung erfolgt? Wenn wirklich keine Erfahrung mit Buchhaltung: Stb!

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