Netto vom Urlaubsaufschlag im Chaos

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Netto vom Urlaubsaufschlag im Chaos
Hallo!
Ich bin neu hier im Forum und habe eine ziemlich komplexe Frage. Da ich selber mit Lohnbuchhaltung/-Abrechnung so gar nix zu tun hab, macht es die Sache nur unwesentlich leichter...

Das Problem ist folgendes:

Ich befinde mich seit ca. 1,5 Jahren in der Verbraucherinsolvenz. Mein Ex-Arbeitgeber führte die pfändbaren Beträge automatisch ab. Mein Gehalt setzte sich zusammen aus dem Grundgehalt, einer Wechselschichtzulage sowie Zeitzuschlägen. Weiterhin habe ich Überstundenzuzahlungen und -auszahlungen erhalten.

Mein „Urlaubsentgelt“ wurde anhand der Zeitzuschläge und der Überstunden(aus)zahlungen ermittelt (ja, mein AG hat Überstunden beim Urlaub berücksichtigt!) wobei allein die Berechnung nicht korrekt erfolgte. Der AG ging nicht von den letzten 13 Wochen, sondern den letzten drei abgerechneten Monaten aus und hat diese Summe dann durch 13 Wochen x 5 Arbeitstagen geteilt. Das Grundgehalt wurde unverändert weiter gezahlt.

Nun möchte ich den o. g. Gehaltsbestandteil beim Arbeitsgericht einklagen, da hier (teilweise) unpfändbare Bezüge zu pfändbaren gemacht wurden (wer ein eine Grundsatzdiskussion diesbezüglich anzetteln möchte, darf dies gerne tun - aber bitte nicht hier). Das Gericht möchte eine genaue Aufstellung haben, wie sich meine Forderung zusammensetzt und genau das ist mein Problem: außer den Brutto-Netto-Rechner meiner Krankenkasse zu nutzen weiß ich nicht so wirklich, wie ich das berechnen soll. Für die meisten Monate habe ich zwei Abrechnungen, da immer noch eine Rückrechnung für ausgezahlte Überstunden erfolgte.

Hinzu kommt, dass der letzte Abrechnungsmonat ein totales Chaos auf der Abrechnung ist, da ich zur Monatsmitte kündigte und die anteilige Jahressonderzahlung noch dazu kam.

Kann mir evtl. jemand helfen, dieses Chaos zu entwirren oder mir ein paar Tips geben, was ich wie berücksichtigen muss? Bei Fragen nur zu, wenn es der Aufklärung dient  ;)

Vielen herzlichen Dank!

Keksdose
:wink1:  Hallo Keksdose,

ganz einleuchtend ist mir der obige Text leider nicht. 13 Wochen sind doch m.E. 3 Monate (3 * 4,35 Wochen = 13,05 Wochen).

Wo liegt jetzt darin genau der Unterschied??

Es wird, wenn man es ganz korrekt genau explizit nimmt, natürlich einen minimalen Unterschied machen, da ja hier es um 0,05 Wochen geht. Aber ehrlich, lohnt sich der Aufwand wg. "paar Kröten" wirklich??  :denk:  :denk:

Ok, klar - wenn der AG es sonst sehr genau nimmt, dann kann man den Aufwand natürlich betreiben. M.E. ist es ein nicht wirklich bemerkender Unterschied.

Oder sehe ich gerade etwas falsch? Hab ich den Text nicht richtig verstanden? Dann gerne :) einfach aufklären - lass mich gerne eines besseren Belehren ;)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo!

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Um die 13 Wochen geht es schlussendlich gar nicht, sondern darum, wie ich rechnen muss.

Zeitzuschläge = unpfändbar
Überstunden(aus)zahlungen = zur Hälfte pfändbar
„Aufschlag Urlaub“ = Mittel aus o. g. Bestandteilen = voll pfändbar

Ich bin nun einfach überfordert, weil ich von Lohnbuchhaltung keine Ahnung habe. Wie ermittle ich denn jetzt zum einen das Netto von den Bestandteilen und zum anderen wie errechnet sich der pfändbare Anteil, wenn man davon ausgeht, dass es behandelt wird, als hätte man gearbeitet? Und mit welcher Abrechnung muss ich rechnen? Der normalen für den entsprechenden Monat oder der Rückrechnung, wenn die Ü-Stunden dazu kamen? Meistens kommen noch andere Positionen hinzu, bspw. Überstunden ZZ oder bei den Rückrechnungen die ausgezahlten Plusstunden.

Für den September kommen noch mehr Schwierigkeiten dazu:
- der „Aufschlag Urlaub“ wurde neu berechnet, obwohl der Urlaub nahtlos monatsübergreifend genommen wurde
- die Kündigung erfolgte zum 15.
- in der letzten Abrechnung erhielt ich eine Jahressonderzahlung, muss ich die zur Ermittlung des Nettos berücksichtigen? Oder kann ich diese auch weglassen, da sie anders versteuert wird?

Und kann des wirklich sein, dass das Netto umso niedriger ausfällt, je höher das Brutto ist? Meine Wechselschichtzulage liegt in manchen Monaten nur noch bei ca. 48€, nur vom Grundgehalt ausgehend bei ca. 55€.
:wink1:  Hallo Keksdose,

tut mir leid, dann habe ich dich falsch verstanden. Klar, diese Aufführung sieht etwas anders aus, und kann es dann nachvollziehen - jedoch keine konkrete Hilfestellung geben :(

Mit pfändbaren - und unpfändbaren Lohn kenne ich mich leider nicht aus :( und bin somit raus ;(


VG, und viel Erfolg - hoffe, dass dir hier ein anderer evtl. nen Tipp geben kann

Anni
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Hi und nochmal danke!

Was davon pfändbar ist und was nicht, wäre auch erstmal zweitrangig. Ich will eigentlich nur wissen, wie man das Netto berechnet!

Ein Urlaubstag ist 60€ wert, 19 Tage wurden genommen, das macht 1140€ - brutto. Wie finde ich nun raus, wie hoch das Netto für diesen Betrag ist? Rechne ich nur mit dem Grundgehalt und der Wechselschichtzulage oder nehme ich einfach die gesamte Abrechnung vom betreffenden Monat? Wenn letzteres, welche Abrechnung? Die erste oder die zweite, da eine Rückrechnung erfolgte?
Wie rechne ich wenn ich nur einen halben Monat Gehalt bezogen hab, da das Arbeitsverhältnis zum 15. endete?

Was davon pfändbar oder unpfändbar ist, ist erstmal total egal, ich will nur wissen, wie ich das anteilige Netto von einem Gesamtbetrag ermittle!
Bearbeitet: Keksdose - 09.05.2019 11:53:16
Hat wirklich niemand eine Idee, wie man bei mehreren versteuerten Lohnbestandteilen von einzelnen den Nettoanteil ermittelt? Und wie sich das verhält, wenn nur ein halber Monat gearbeitet (15 SV-Tage) wurde?  :(
:wink1:  Hallo Keksdose,

möchtest du einen Monat korrigieren, so nehme den zu korrigierenden Monat "setze ihn auf Null" und fange von vorne an.

Somit hast du dann eine Differenz für den korrigierten Monat - und dies stellt deine Forderung dar.

Du darfst das Netto nicht mit der Differenz errechnen, da hier ein großer Unterschied liegt, welcher jedoch nicht richtig ist.

Daher - Monat auf null und von vorne nochmal anfangen ;)

Hoffe, dass dir das evtl. weiterhilft?

Urlaubsabgeltung fällt unter "Einmalbezug" .

Zitat
Keksdose schreibt:
Wie finde ich nun raus, wie hoch das Netto für diesen Betrag ist? Rechne ich nur mit dem Grundgehalt und der Wechselschichtzulage oder nehme ich einfach die gesamte Abrechnung vom betreffenden Monat?

Die gesamte Abrechnung - da der Monat immer komplett abgerechnet und berechnet werden muss.

Zitat
Keksdose schreibt:
Wenn letzteres, welche Abrechnung?

die tatsächlich vorliegende Abrechnung vom Arbeitgeber!

Fehlt in der Abrechnung sonst noch etwas wesentliches?

Eben dann auf das obige Schema rückgreifen ;)

Monat komplett mit allen Bezügen, Abzügen, Einmalzahlungen, Abgeltungen, etc. aufschreiben, hier die Summe ermitteln und dies vom vorliegenden abgerechnten Monat des Arbeitgebers abziehen und das ist die Netto-Differenz.

Sauber und ordentlich.

VG,
Anni
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Hallo!
Danke für deine Bemühungen, aber ich glaube, wir finden nicht zusammen :/

Ich habe überhaupt und gar nix mit Lohnbuchhaltung zu tun, weshalb ich mit alledem entsprechend nix anfangen kann.  

Mir liegen zwei Abrechnungen vor: einmal die, die im Abrechnungsmonat erstellt wurde und einmal die, die (meist) einen Monat später als Rückrechnung erstellt wurde (z. B. weil mir Überstunden ausbezahlt wurden).

Es geht auch NICHT um die UrlaubsABgeltung, sondern um das UrlaubsENTgeld, welches der AG rückwirkend äquivalent zu den Zuschlägen ausgezahlt hat. Den Unterschied kenn ich bereits :D

Ich versuche es mal als Beispiel:

Feste Bezüge:
Grundbezug, Wechseschichtzulage

Variable Bezüge:
Zeitzuschläge (nicht versteuert), Überstundenzuzahlung (versteuert), Überstundenauszahlung (versteuert)

Nun habe ich vier verschiedene Lohnbestandteile, die versteuert werden. Wie finde ich nun raus, wie viel sie jeweilig Netto „wert“ sind?
:wink1:  Hallo Keksdose,

:denk:  ok, die Fragestellung davor war wohl etwas zu komplex oder nicht deutlich genug ;)

M.E. ist es nicht möglich, dass ein einzelner "Netto-"Wert ermittelt werden kann, da die Lohnabrechnung nur im Gesamten erfasst werden kann. Schon alleine wegen der zu berücksichtigten Lohnsteuertabelle und dem zu versteuernden Einkommen. Hier ist ja eine Staffelung vorgegeben, welcher nur im Gesamten Betrachtet werden kann. Wie gesagt -> m.E.!

Aber
Zitat
anni2012 schreibt:
kenne ich mich leider nicht -- aus und bin somit raus

Viel Glück

VG;
Anni
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Hallo Keksdose,

nur mal zum Verständnis: Du bist in der Privatinsolvenz und willst vor Gericht gehen. Soweit richtig?
Frage: Hast du keinen Anwalt, der dich vertritt?
Die Fragen müsste dir dein Anwalt beantworten. Der sagt dir, welche Belege du vorlegen musst und welche Ansprüche du hast. Wegen der Kosten musst du dir keine Sorgen machen. In einer Privatinsolvenz hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Auch das wird dir dein Anwalt im Erstgespräch sagen.

Viel Erfolg
FHH
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