meine Frau möchte nächstes Jahr neben einem 520 € Minijob ein Kleingewerbe (Kleinunternehmerin) anmelden.
Eine Hauptbeschäftigung bei einem AG hat sie nicht weiter.
Geschätzter Gewinn aus Kleingewerbe ca. 10.000 €
Nun haben wir bereits mit der Krankenkasse gesprochen.
Für den 520€ Job muss Sie keine Sozialabgaben abführen, für die 10.000 € Gewinn jedoch den Sockelbeitrag pro Monat (1.178 €/Monat) und darauf Abgaben
KK-Beitrag 14 % + 1,8 % Zusatzbeitrag + 2,9 % Pflegeversicherung (gesamt 18,7 %). Dazu gibt es ja einen Mindestbeitrag 2024 von 1.178 €/Monat, den
die KK als Basis nimmt. Somit fallen mindestens 1.178 x 12 = 14.136 € Sockelbeitrag x 18,7 % = 2.643 € Sozialabgaben an.
Der Gewinn aus Nenbengewerbe würde mit ca. 25 % in der EkSt. versteuert, in einer gemeinsame Veranlagung mit Ehemann (Hauptverdiener).
Somit lägen die gesamten Abgaben (Steuern + Sozialabgaben) auf den Gewinn bei über 5.000 € zusammen.
1. Frage: Gibt es eine Möglichkeit so ein Szenario günstiger darzustellen, ich vermute man muss mit diesen Abgaben leben.
2. Frage: Können die Sozialabgaben von 2.643 € in der Einkommenüberschussrechnung der Kleinunternehmung als Betriesaufwand
geltend gemacht werden, somit würde sich der Gewinn von 10.000 € dann auf nur 7.357 € reduzieren? Ich vermute eher nicht, wollte
aber mal fragen ob das jemand genauer weiß?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Minimaus
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