ich habe eine Ausschreibung im internet gefunden, in dem ein öffentlichen Träger einen Sachbearbeiter Wirtschaftsplanung sucht.
Ich habe im internet herausgefunden, dass der Wirtschaftsplan, mittelfristige (operative) Planung für das Geschäftsjahr aus einem:
1. Erfolgsplan - (Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres ausweist; die Gliederung orientiert sich mindestens an der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bzw. der Jahreserfolgsrechnung) [COLOR=#FF3300]Ist dre Erfolgsplan der Ergenbishaushalt bzw. der Ergebnisplan / Ergebnisrechnung?[/COLOR]
2. Investitions- und Finanzplan:
2.1. Finanzplan: Erfassung aller voraussichtlich vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
2.2. Investitionsplan: [COLOR=#FF3300]Was ist hier mit Investitionsplan gemeint?[/COLOR]
3. Übersicht über die Planstellen und Stellen - (Aufstellung eines Stellenplans auf Grundlage der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen des Vorjahres und der sich ergebenen Veränderungen; Unterteilung nach Arbeitsbereiche und Arbeitsumfang des Personals)
4. Überleitungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben - [COLOR=#FF3300]Was ist das?[/COLOR]
Sind die oben angeführten Aussagen richtig?
Meine zweite Frage wäre:
Wie sieht eine [COLOR=#FF3300]Koordinierung bzw. Durchführung der mittelfristigen Finanzplanung bei einem öffentlichen Träger[/COLOR] in der Regel aus?
Gibt es einen typischen Leitfaden bzw. bestimmte reguläre Schritte, die immer wiederkehrend abgearbeitet werden müssen?
Für eine umfangreiche Information/Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Gruß