Hallo, Herr Wittwer,
Habe gestern die Aufgabe 24 KLR III gerechnet und bin auf folgendes Problem gestossen:
Bei der Berechnung der absoluten Preisuntergrenze = Kv haben Sie die %-Sätze für die variablen Kostenanteile der VtGK einfach auf die GK der Vollkostenrechnung angewandt.Bei der Berechnung der variablen Anteile für VtGK habe ich doch jetzt eine ganz andere Bezugsbasis, nämlich die HK variabel, davon dann entsprechend die
Prozente:
Fertigungsmaterial 1.200,00 €
+ Fertigungslöhne 2.200,00 €
+ Materialgemeinkosten 80 % von 96 € = 76,80 €
+ Fertigungsgemeinkosten 60 % von 2.640 € = 1.584,00 €
+ Verwaltungsgemeinkosten entfällt, weil 100 % fix 0,00 €
= HK variabel: X 5.060,80 €
+ 5% VtGK X 253,04 €
+ SEK Vertrieb X 850,00 €
= absolute PUG X 6.163,84 €
Liege ich da verkehrt?? Bei den Normalkosten im BAB I muss ich die HKdU oder HKdE auch neu berechnen und dann die NGKZS für VwGK und VtGK ansetzen!
MfG
K.-H. Sadlowske
Habe gestern die Aufgabe 24 KLR III gerechnet und bin auf folgendes Problem gestossen:
Bei der Berechnung der absoluten Preisuntergrenze = Kv haben Sie die %-Sätze für die variablen Kostenanteile der VtGK einfach auf die GK der Vollkostenrechnung angewandt.Bei der Berechnung der variablen Anteile für VtGK habe ich doch jetzt eine ganz andere Bezugsbasis, nämlich die HK variabel, davon dann entsprechend die
Prozente:
Fertigungsmaterial 1.200,00 €
+ Fertigungslöhne 2.200,00 €
+ Materialgemeinkosten 80 % von 96 € = 76,80 €
+ Fertigungsgemeinkosten 60 % von 2.640 € = 1.584,00 €
+ Verwaltungsgemeinkosten entfällt, weil 100 % fix 0,00 €
= HK variabel: X 5.060,80 €
+ 5% VtGK X 253,04 €
+ SEK Vertrieb X 850,00 €
= absolute PUG X 6.163,84 €
Liege ich da verkehrt?? Bei den Normalkosten im BAB I muss ich die HKdU oder HKdE auch neu berechnen und dann die NGKZS für VwGK und VtGK ansetzen!
MfG
K.-H. Sadlowske