GUV Ausweis, Kosten Leiharbeitnehmer

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GUV Ausweis, Kosten Leiharbeitnehmer
Hallo zusammen,

wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?
Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.

Vielen Dank und Grüße

Gabi
Hallo,

ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.

Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper
Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.
Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.
Otscho schreibt:
Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]

Hallo zusammen,

werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.

Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....

Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.

Grüße

Gabi
Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.
Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.
Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist". ;)
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.
Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.

Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:
Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.
Hallo,

es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen.

Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße
Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.
Hallo,
ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.
Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.

Gruß

Tim
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