Periodenzughörigkeit von Erlösen

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[ geschlossen ] Periodenzughörigkeit von Erlösen
Einen schönen 4. Advent,

wie grenzt zeitlich man am Sinnvollsten die Erlöse im Handel ab?
Ich möchte die Umsätze eines bestimmten Monats errechnen.
Welcher Status im Ordervorgang ist ausschalggebend für die Zughörigkeit zu diesem Monat?
Ist es der Bestelleingang oder Zahlungseingang oder etwas anderes (Versenden etc.)?

Vielen Dank für die Antworten!
Hallo,

das Rechnungsdatum.

Gruß, CP1
Wir handhaben das genauso mit dem Rechnungsdatum. Natürlich kann es vorkommen das am 10. des Folgemonats noch Rechnungen "auftauchen" die in den alten Monat gehören. Deswegen warten wir meistens auch noch ne Weile bis ich den monatlichen Report erstelle. Wenn alles genau drin ist hat man eine gute Basis für Analysen.

Grüße aus Thüringen
Hallo Tlaloc,

Zitat
Moonrayker quote:
Natürlich kann es vorkommen das am 10. des Folgemonats noch Rechnungen "auftauchen" die in den alten Monat gehören.
Hier nochmal der Paragraph dazu: Vereinnahmung und Verausgabung § 11 EStG

Viele Grüße

Controlling X+
Hi,

11 EStG bezieht sich auf Einnahmen und Ausgaben. Hier ist wohl eher die Frage nach Erträgen.
Ich stimme zu, dass es grundsätzlich das Rechnungsdatum sein sollte. In Euren AGBs oder ähnlichem müsste genau geregelt sein, wann der Eigentumsübergang erfolgt. Dies sollte mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen und ist somit das korrekte Kriterium.

Viele Grüße

Markus
Ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr 2010 wünsche ich noch!

Vielen Dank für die Antworten! :)

Entschuldigung, wenn meine nachfolgende Frage dumm ist, aber ich bin in Sachen Controlling noch grün hinter den Ohren.

Ich verstehe nicht, warum ich in Gesetzestexten nachlesen soll, wie ich intern mein Controlling zu machen habe. Ich dachte immer, ich kann da rechnen, was ich will. Es kann ja sein, dass man in der Buchführung auf so etwas achten muss, aber mein internes Controlling ist doch unabhängig von solchen Bestimmungen?

Habe ich da etwas falsch verstanden?
Hallo Tlaloc,

dein internes Controlling kannst du betreiben wie willst. Du wolltest eine sinnvolle zeitliche Abgrenzung der Erlöse, da bietet sich natürlich das Rechnungsdatum an.

Ich habe dir einen § genannt, der sich auf Einnahmen (z.B. durch vermietete Gebäude und deren Mieteinnahmen) bezieht. Dort steht, dass wenn z.B. die Miete für Januar erst am 9. Februar gezahlt wird, sie trotzdem zum Monat Januar hinzugerechnet wird. Das bezieht sich auf die Buchführung.

Ansonsten hast du soweit recht. :)

Viele Grüße

Controlling X+
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