Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten
Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer
Hallo zusammen,
dieser Thread ist schon einige Jahre her, aber ich verzweifle langsam bei der Suche nach der richtigen Vorgehensweise.  :?:  :idea:

Kurz zu mir: Ich habe eine Gewerbe frisch angemeldet.. Ich würde Waren aus Ungarn (EU) kaufen.. ich nehme an, dass ich in Deutschland die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen kann.. allerdings kaufe ich handgemachte Artikel aus Ungarn, die auch oft von Kleinunternehmer verkauft werden, die selbst keine USt. erheben... d. h. ich hab eine Netto-RG.. wie soll ich da vorgehen?
ich habe noch keine UID beantragt und eigentlich wollte ich auch nicht.. weil meine Gewerbe nur nebenbei ausgeübt wird und ich erstmal schauen muss, wann ich überhaupt auf 22.500 EUR komme  :green:

Ich wäre total dankbar, wenn jemand antwortet.
Danke vielmals vorab,
Laura  :wink1:
Du verbuchst die Rechnungen so wie sie sind als "Bruttorechnungen". Wenn deine Lieferanten in ihrem Land ebenfalls von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, hast du den gleichen Vorteil wie in Deutschland.
Aber dennoch solltest du ein anderes Konto verwenden, um nachweisen zu können, was in Deutschland und was in der EG erworben wurde, auch wegen Einhaltung der Grenze von 12.500 Euro.
Hallo liebe Community!

Ich würde auch  gern auf diesen Thread aufspringen, da er in etwa auch meien Problematik behandelt, denn ich habe eine Frage, die ich trotz Recherche nicht zu 100% beantworten konnte.
Vielleicht könnt ihr mich dahingehend aufklären.

Ich habe seit einiger Zeit als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe angemeldet und damals auch eine UST-Id Nr beantragt und erhalten, da ich sie in meiner Branche zur Anmeldung in diversen Händler Portalen zwecks Prüfung des Unternehmensstatus benötige. Es war nicht geplant, diese für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zur nutzen.

Auf dem Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich damals nach der Gewerbeanmeldung im Rahmen der Kleinunternehmerreglung unter dem Punkt 7.3 folgende Option angekreuzt:

„In Rechnungen wird keine USt gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden – Ust Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln"

Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte:
„Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre –
USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Das nur erst mal zu der Auswahl von damals.

Nun zu folgender Frage:
Ich habe jetzt einen Händler in Holland gefunden, bei dem ich gerne ab und an mal neue Waren einkaufen würde (KFZ Ersatzteile). Eine Anmeldung in dessen Portal war ausschließlich mit meiner UST Id möglich. Ich habe dann mitbekommen, dass dieser Händler hauptsächlich Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt, man also die reinen Netto Preise zahlt.

Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe. Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)
Und ich lese auch immer wieder von dieser 12.500 EUR Grenze, die mir nicht so ganz klar, was diese Grenze für einen Unterschied bedeutet!

Da mir das etwas „zu heiss" war, habe ich mit dem Händler gesprochen und er sagte mir, dass er mein Konto auch umstellen kann, was er auch tat. Und zwar auf Brutto Rechnungen, sodass ich bei diesem Händler dann den Gesamtbetrag inklusive der holländischen 21% Umsatzsteuer zahle, was auch entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Mir wäre das prinzipiell so lieber, auch wenn das effektiv etwas teurer wäre – das macht aber bei der Art und dem Preis der Ware nichts aus.

Jetzt geht es mir nur um folgendes:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde?
Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Mit Drittländern ist mir das soweit klar und das mache ich auch öfters, den Kram mit der EUSt, Zoll und Co.

Aber da ich das auf unternehmerischer Basis bislang noch nicht mit der EU gemacht habe, wäre ich für Infos dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße,
Ben
Hallo, Benny
Zitat
Benny384 schreibt:
Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte: „Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre – USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Gut gemacht. Du kannst doch  nicht beides ankreuzen, dass du KU bist und  gleichzeitig auf die KU verzichtest. :D

Zitat
Benny384 schreibt:
Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe

Ja, richtig.
Zitat
Benny384 schreibt:
Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)

Nein, wirst du nicht. Der Gestzgeber sieht eben vor, dass jeder Unternehmer die Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Du bist auch ein Unternehmer, zwar klein aber ein Unternehmer. Die Häufigkeit der Abgabe von ustVa hängt vom Vorjahr ab- wie hoch die Umsatzsteuerschuld war.

bis 1.000 Euro- ein mal im jahr,
1.000-7.000- Jedes Quartal,
ab 7.000 Euro- jeden Monat.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 12:33:04
Zitat
Benny384 schreibt:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde? Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Wenn du im Vorjahr für weniger als 12.500 Euro eingekauft hast,  kannst du  in diesem Jahr die Rechnungen mit 21% ausstellen lassen.. Wenn aber für mehr als 12.500, dann schuldest du in jedem Fall die Umsatzsteuer in Deutschland. Damit du nicht in beiden Ländern die Umsatzsteuer zahlst, wirs du deine UstD-Nr. gegenüber dem Verkäufer verwenden müssen.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 13:07:22
Hallo Macaslaut und vielen Dank für Deine verständlichen Antworten :)

Heute habe ich die Rechnung aus Holland bekommen. Leider ist es, trotz Absprache mit dem Verkäufer, das er meine UST-Id nicht verwendet und die 21% USt bedenkt, eine netto Rechnung geworden. Meine UST-Id steht zwar nicht drauf, aber der Verkäufer hat sie ja, weil ich sie ihm bei der Kundenanmeldung mitgegeben habe.

Hier wird der Artikel 138 Abs. 1 genannt. MwSt. verschoben nach Artikel 138 Abs. 1.
Eine verständliche Erklärung ohne Amtsdeutsch konnte ich dazu nicht wirklich finden.

Ich bin doch nun trotzdem nach wie vor in der Steuerpflicht hier in D, oder? Ich werde den Verkäufer zwar nochmal anmailen, das ich eine 21% Ust Brutto Rechnung brauche - aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.
Über Hilfe darüber wäre ich wirklich dankbar. Wenn der Verkäufer es doch nicht hinbekommt, werde ich mich doch um Ust Voranmeldungen bemühne müssen, denke ich.

Ich habe die Rechnung mal hochgeladen:


Danke und Gruß
Ben
Bearbeitet: Benny384 - 23.04.2021 21:29:43
Zitat
Benny384 schreibt:
aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.

Gemeint ist Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG ("Mehrwertsteuersystem-Richtlinie"). Dieser Artikel bildet im europäischen Recht die Grundlage für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Der Niederländer geht ganz offensichtlich davon aus, dass Du die Steuer in Deutschland abführen wirst. Die Steuerschuld wurde zu Dir "verschoben".
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten

News


Männer erzielen beim Jobwechsel doppelt so hohes Gehaltsplus wie Frauen  Männer erzielen beim Jobwechsel doppelt so hohes Gehaltsplus wie Frauen Ein Jobwechsel bringt Beschäftigten in Deutschland im Schnitt ein Gehaltsplus von 8 %. Doch für Frauen zahlt sich dieser Schritt oft viel weniger aus als für Männer. Das belegt eine aktuelle Befragung......

Auszug aus dem Controller-Magazin: Die sinnvolle Nutzung von KI in Finance und Controlling Auszug aus dem Controller-Magazin: Die sinnvolle Nutzung von KI in Finance und Controlling Aktuell geben weltweit rund 6% der Unternehmen an, KI in der Planung zu verwenden (Global Planning, Budgeting and Forecasting Survey, Deloitte 2023, n=700). Das klingt erst einmal nicht viel, aber wenn......

Unternehmensplanung zukunftssicher gestalten: Fünf Tipps für den Mittelstand Unternehmensplanung zukunftssicher gestalten: Fünf Tipps für den Mittelstand Unternehmensplanung ist heute mehr als Tabellen und Jahrespläne – sie muss agil, datenbasiert und zukunftsorientiert sein. Mittelständische Unternehmen stehen vor Herausforderungen, wie Marktvolatilität,......


Aktuelle Stellenangebote


(Junior) Controller (m/w/d) gesucht Unsere Leidenschaft heißt Windenergie: NATURWERK plant und errichtet mit Partnern NRW-weit Windparks sowie Batterieprojekte. Seit rund 20 Jahren bündelt NATURWERK die Planung aus einer Hand: von der S......

Buchhalter*innen (m/w/d) Die Neue Pressegesellschaft (NPG) ist das Dach zahlreicher digitaler und gedruckter Medien im Südwesten und Osten Deutschlands. Als stark wachsendes Unternehmen zählt sie zu den fünf größten H......

Werkscontroller* Bei uns erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit vielseitigen Aufgaben. Wir begleiten Sie auf Ihrem Karriereweg und bieten Ihnen individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten.  Dank unserer Koo......

Buchhalter (m/w/d) Du möchtest Menschen mit Behinderungen unterstützen, in ihrem Alltag begleiten und von Inklusion nicht nur reden, sondern sie auch aktiv leben? Die Cooperative Mensch eG bietet all diese Möglichkeiten......

HR Payroll Specialist / Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit Der Baustoffhandel Faßbender Tenten ist mit seinen Filialen einer der größten Bau­stoff­händler im Groß­raum Köln-Bonn-Düsseldorf. Bei uns finden unsere Kunden Bau­stoffe, Bau­material und sonstigen B......

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>

Stellenanzeigen

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Leitung (w/m/d) Controlling
Wir sind die Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Rund 4.000 Expert:innen aus 60 Nationen arbeiten in unseren Kliniken, Pflege­heimen, Pflege­schulen oder unserem Bildungs­institut. Wir sind spezialisiert auf die Fachgebiete Psychiatrie und Psycho­therapie, Kinder- und Jugend­psychi... Mehr Infos >>

Projektcontroller (m/w/d)
Wir sind ein führender System- und Lösungsanbieter der industriellen Sensor- und Automatisierungstechnik mit Headquarters in Fulda. Weltweit erzielen wir einen Jahresumsatz von über 300 Mio. Euro. Was uns auszeichnet, ist die Verbindung zwischen Tradition und Innovation. Als Familienunternehmen a... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller:in (w/m/d)
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling / Finanz- und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße befris... Mehr Infos >>

Mitarbeiter im Controlling/Financial Analyst (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international führender Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie mit rund 9.000 Beschäftigten weltweit. Als starker Teil von John Deere und mit unseren spezialisierten Marken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN, CIBER sowie Werken in Deutschland, Brasilien... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Junior Site Controller (m/w/d)
In dieser Position unterstützen Sie aktiv die finanzielle Steuerung und Transparenz unseres Werks, leisten einen wichtigen Beitrag zu fundierten Managemententscheidungen und tragen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Standorts bei – mit attraktiven Möglichkeiten zur fachlichen und persönli... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

it-kurse-excel-und-controlling-bei-pc-college.png
Sie sind Controller und wollen Ihre Excel oder Power-BI Kenntnisse verbessern? Dann sind unsere Excel /Power-BI Schulungen genau das Richtige für Sie! Lernen Sie, wie Sie Daten effizient analysieren, visualisieren und präsentieren können. Nutzen Sie die Vorteile von Pivot-Tabellen, Formeln, Makros und mehr. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Excel oder Power-BI Profi!  Mehr Infos >>  

Ebook_DG_ISBN_978-3-00-050814-1_290px.png

eBook: Erstellung einer integrierten Finanz- und Liquiditätsplanung mit Excel

Dieses Buch zeigt praxisnah und verständlich, wie Sie mit Excel eine integrierte, investoren- und bankenkonforme Finanz- und Liquiditätsplanung aufbauen. Die Notwendigkeit für einen solchen professionellen Finanzplan ergibt sich nicht nur in Gründungs- und Wachstumsphasen, z.B. bei der Kapitalbedarfsermittlung, Businessplanerstellung und Investorenansprache, sondern auch als Steuerungsinstrument im laufenden Betrieb sowie in Insolvenz- und Sanierungssituationen.

Jetzt hier für 26,75 EUR downloaden >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Lucanet_logo.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

jedox-logo-250px.jpg
Jedox wird für Planung, Budgetierung, Analyse und Management-Reporting eingesetzt. Dank Excel-naher Benutzeroberfläche und ausgefeilter Dashboard- und Reporting-Funktionen genießt die Lösung eine hohe Akzeptanz im gesamten Unternehmen. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projektmanagement-Paket

09_Projektmanagement-Paket.png
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden.
Mehr Informationen >>


Dokumentenverfolgung mit Excel

In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. 
Mehr Informationen >>

Bilanzanalyse mit Excel

Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>