Klausur-Aufgabe: ZVE bei OHG-Gesellschaftern

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Klausur-Aufgabe: ZVE bei OHG-Gesellschaftern
Hallo liebe Controller :-)

Ich habe mal eine Frage. Wir bekommen genau diese Aufgabe in der Klausur, aber ich kann sie einfach nicht komplett lösen.
Könnt ihr mal nach Fehlern schauen und diese korrigieren? Das wäre klasse. Vielen Dank.

Aufgabe:

- Gesellschafter A hat 70% der Anteile an der OHG
- A erhält ein Gehalt in Höhe von 3.000 EUR / Monat , marktüblich wären aber 2.600 EUR / Monat gewesen
- A hat der OHG ein Darlehen in Höhe von 50.000 EUR gewährt mit 6% Verzinsung (Jahr)
- A hat der OHG ein unbebautes Grundstück in Höhe von 12.000 EUR vermietet (Jahr)
- Die OHG hatte 20.000 EUR sonstige Aufwendungen, darin waren 10 Geschenke á 60 EUR enthalten (Jahr)
- Umsatzerlöse der OHG betragen 230.000 EUR (Jahr)

--> Berechne das ZVE von A unter Angabe der §



Meine (nicht richtige) Lösung:

230.000 EUR Umsatzerlöse
- 3.000 Zinsen für Darlehen .... §15 (1) Satz 1 Nr. 2 EStG
- 36.000 Gehalt .... §15 (1) Satz 1 Nr. 2 EStG
+ 4.800 VGa .... §8 (3) Satz 2 KSTG
- 12.00 Miete .... §15 (1) Satz 1 Nr. 2 EStG
+ 600 Geschenke über Freigrenze .... §4 (5) Nr.1

= 164.400 EUR Gewinn der OHG

--> Davon 70% Anteil von A = 115.080

Berechnung ZVE von A

31.200 Gehalt ohne VGa
115.080 Gewinn aus Gewerbebetrieb
15.000 Sondervergütung (3.000 Zinsen + 12.000 Miete)

= 161.280 EUR (Einknfte aus Gewerbebetrieb)

+ 4.800 VGa (Einkünfte aus Kapitalvermögen)

= 166.080 ZVE des A



So, das wars.

Bin gespannt auf eure Antworten :-)

Viele Grüße
Micha
Hallo,

mal ne kleine Überlegung dazu:

Wenn A ein Anteil von 115.080 Gewinn zusteht, aber verdeckt bereits 4.800 bekommen hat, würden ihm doch nur noch 110.280 € als Ausschüttung zustehen - oder? Ich glaube daher, dass die unteren 4.800 € bei A nicht mehr mitzuzählen sind.

ZVA von A = 161.280 €

Hilft Dir das weiter?
Bearbeitet: andykolly - 16.03.2016 16:18:42
Hallo Andy,

danke für deine Nachricht.

Daran habe ich auch schon mal gedacht, aber ich glaube das ist nicht korrekt. Denn VGa sind doch als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern?

Er bekommt ja auch 36.000 EUR Gehalt. Und nur, weil das überzogen ist, muss er das nicht versteuern? Dann hätten die hohen Tiere dieser Welt ja Narrenfreiheit?

Hmm.. Bin unsicher. Vielleicht kann noch mal jemand drauf schauen?

Danke euch für eure Hilfe.

Grüße
Micha
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