im Rahmen meiner Klausurvorbereitung stellt sich mir folgende Frage die in folgendem Zusammenhang enstand:
Ich habe in einer Aufgabe zur Kapitaldienstfähigkeitsprüfung, bei der ein Hinweis gegeben war, dass sonstige betriebliche Erträge aus dem Veräußerungsgewinn eines nicht betriebsnotwendigen Grundstücks erfolgten. Den erweiterten Cash Flow habe ich dementsprechend korrigiert. (-Ertrag +Steuer)
Wäre das richtig wenn ich im umgekehrten Szenario (außerordentliche Aufwendungen) z.B. vom Aufwand eines Diebstahls oder einer abgebrannten Halle in der Korrektur der Kapitalflussrechnung entsprechend der Formel: +Aufwendungen/-Steuer des erweiterten CF arbeite?
Das mit der Steuer ist mir noch etwas unklar, falls es so richtig wäre.
Vielen Dank im Voraus.
MfG