Für eine Produktkalkulation ist es notwendig, den Markt- Preis so zu kalkulieren, dass er zumindest die Kosten deckt. So lassen sich auf jedes Produkt die variablen Gemeinkosten eindeutig zuordnen. Schwieriger gestaltet sich jedoch die Zuordnung der fixen Gemeinkosten. So wurde letztendlich nach einer Kalkulationsmethode gesucht, mit der es möglich ist, die Gemeinkosten den tatsächlich angefallenen Aktivitäten zuzuordnen. (1) Aus diesen Ansätzen entwickelte sich die Prozesskostenrechnung.
Die Anfänge der Prozesskostenrechnung lassen sich auf die siebziger Jahre in den USA zurückführen. Doch erst der Aufsatz "The hidden factory" (Miller/ Vollmann, 1985) war Anlass die verwendeten "standard costing"-System zu überprüfen. Miller und Vollmann analysierten die Kalkulation der indirekten und fixen Kosten in amerikanischen Produktionsunternehmen. (2) Anfang der achtziger Jahre wurden auch in Deutschland Aufsätze zu diesem Thema veröffentlicht. So kam Biel zu dem Entschluss, die Aktivitäten einer Kostenstelle stunden-mengenmäßig zu erfassen. (3)
Das Wesen der Prozesskostenrechnung kann mit der Grundidee beschrieben werden, Gemeinkosten nicht mehr nach freiwählbaren Zuschlagssätzen, sondern nach der tatsächlichen Inanspruchnahme zuzuordnen; dem Verursacherprinzip. (4) Das betriebliche Geschehen soll als ein System von Prozessen gesehen, die wiederum eigenständig aber auch bereichsübergreifend ablaufen. (5) Schwierigkeiten gestalten sich hierbei dadurch, dass sich ihre Kosten […] in den traditionellen Kostenrechnungssystemen mit ihren funktional orientierten Kostenstellen kaum ermitteln […](6) lassen. Daher müssen sämtliche Prozesse genau definiert werden und oft wiederkehren. Zudem müssen sie sich mit bekannten Bearbeitungsmethoden umsetzen lassen können. (7)
Die Faktoren der Prozesskostenrechnung sind folgendermaßen definiert:
Zur Ermittlung der Prozesskosten hat sich folgende Durchführungsweise bewährt: (10)

Mayer, 1991, S.86
Letztendlich ergibt sich die genaue Kostenermittlung wie folgt: Die Prozesskosten je Einheit Hauptprozess (=Prozesskostensatz) ergeben sich nun aus der Division von Teilprozesskosten und Kostentreiber. (11)
Prozesskostensatz = Prozesskosten / Prozessdurchführungen = Kosten je Kostentreiber
= 800.000 € / 50.000 Einlagerungen = 16 €/ Einlagerung (12)
Quellen:
(1) vgl. Reckenfelderbäumer, 1998, S.22
(2) vgl. Horvàth, 1996, S.529
(3) vgl. Müller, 1998, S.89
(4) vgl. Reckenfelderbäumer, 1998, S.23
(5) vgl. Jandt, 2004, S. 256 f.
(6) Horvàth, 1996, S.531
(7) vgl. Jandt, 2004, S.256 f.
(8) vgl. Horvàth, 1996, S.532
(9) vgl. http://www.quality.de/lexikon/kostentreiber.htm
(10) vgl. Horvàth,1996, S.533 ff. & Jandt, 2004, S.262 ff. & Czenskowsky, 2004, S.130 ff.
(11) vgl. Czenskowsky, 2004, S.131
(12) vgl. http://www.uni-koblenz.de/iww/wiwi/D-LOADS/KLR-2.pdf
| Erstellt von Stefan Jankowiak am 07.02.2008 |
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Literaturhinweise |
Webtipps |
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05.06.2010 15:42:06 - jaran
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