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Einzel- und Gemeinkosten


Entscheidend bei der Einteilung von Kosten in Einzel- bzw. Gemeinkosten sind die Bezugsobjekte Kostenstelle und Kostenträger.

Einzelkosten werden auch als direkte Kosten bezeichnet. Sie können mengen- und wertmäßig einem einzelnen Kostenträger (Produkt) zugerechnet werden. Sie fließen daher direkt in die Kostenträgerrechnung ein. Alle anderen Kosten sind Gemeinkosten und werden in der Kostenstellenrechnung auf Kostenstellen (Organisationseinheiten, Abteilungen) verteilt.

Die Einzelkosten werden jedoch abweichend von vielen Lehrbüchern häufig unterschieden in Kostenträgereinzelkosten und Kostenstelleneinzelkosten. Kostenträgereinzelkosten sind Kosten, die direkt einem Kostenträger (Produkt) zugerechnet werden können. Kostenstelleneinzelkosten können dagegen einem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden (Kostenträgergemeinkosten), jedoch einer Kostenstelle (Abteilung). Beispiel: Das Gehalt des Buchhalters kann nicht direkt dem Produkt Auto zugerechnet werden, jedoch der Abteilung Rechnungswesen.

Übrig bleiben dann Kosten, die weder einem Kostenträger, noch einer Kostenstelle direkt zugerechnet werden können, die sogenannten Kostenstellengemeinkosten. Beispiel: Energiekosten können i.d.R. nicht direkt einer Abteilung oder einem Produkt zugerechnet werden. Diese werden dann in der 1. Umlagestufe möglichst verursachungsgerecht auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt.

Gemeinkosten
können den einzelnen Kostenträgern (Produkten/Dienstleistungen) nicht direkt zugerechnet werden. Sie fallen für mehrere oder alle Erzeugnisse bzw. Waren insgesamt an. Die Gemeinkosten werden auch als indirekte Kosten bezeichnet. Beispielhaft zu nennen wären:

  • Gehälter von Mitarbeitern, sofern sie nicht ausschließlich für ein Produkt tätig sind 
  • Kosten für Gebäude (Abschreibungen, Instandhaltung) 
  • Energiekosten 
  • Maschinenkosten (Abschreibungen, Betriebsstoffe), sofern sie nicht ausschließlich für ein Produkt eingesetzt werden

Die Normalgemeinkosten werden im Betriebsabrechnungsbogen ermittelt, um sie dann mit den Gemeinkosten zu vergleichen. Sie stellen Durchschnittswerte vergangener Perioden dar und dienen als Orientierung für die Beurteilung der aktuellen Kostenhöhen. Es lässt sich also feststellen, ob im Vergleich eher mehr oder weniger Kosten entstanden sind. Desweiteren ermöglichen sie die Berechnung der Normalzuschlagssätze.

 

 
Erstellt am: 06.12.2008
 
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