In der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet man verschiedene Kosten-Begriffe: Grund-, Anders- und Zusatzkosten. Diese Einteilung steht in Abhängigkeit zum Aufwandsbegriff. Im Allgemeinen versteht man unter Kosten den bewerteten Güterverbrauch einer Abrechnungsperiode. Sie erfüllen damit Funktionen der Verrechnung, Abbildung und Lenkung.
Wie sie sich vom Aufwand und voneinander abgrenzen verdeutlicht folgende Grafik:
Abb. in Anlehnung an Plinke, Rese: Industrielle Kostenrechnung, 7. Aufl., Berlin 2006, S. 14.
Grundkosten werden auch als aufwandsgleiche Kosten bezeichnet. Aufwandsgleiche Kosten sind Kosten, die den Aufwendungen der Finanzbuchhaltung entsprechen.
Anderskosten werden auch als aufwandsungleiche Kosten bezeichnet, d.h. sie werden mit anderen Werten in die KLR übernommen, da die Aufwendungen der Geschäftsbuchhaltung nicht dem verursachungsgerechten Werteverzehr und den Anforderungen der KLR entsprechen. Hierzu zählen z.B. kalkulatorische Abschreibungen, kalk. Zinsen (Fremdkapital) oder kalk. Wagnisse.
Zusatzkosten werden auch als aufwandslose Kosten bezeichnet, d.h. sie werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst, müssen aber in der KLR zusätzlich berücksichtigt werden. Sie stellen den leistungsmäßigen Werteverzehr dar, der zum Zwecke der Kostenrechnung im Sinne des Opportunitätssprinzips zusätzlich verrechnet wird. Das bedeutet, dass knappe Ressourcen wegen entgangener Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte auch dann in der KLR mit Kosten angesetzt werden, wenn real keine entstanden sind. Hierzu gehören kalk. Unternehmerlohn, kalk. Miete und kalk. Zinsen (Eigenkapital).
Quellen:
Plinke, Rese: Industrielle Kostenrechnung, 7. Aufl., Berlin 2006.
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Literaturhinweise |
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