Break Even Analyse für Fotografie-Dienstleistung

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Seiten: 1
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Break Even Analyse für Fotografie-Dienstleistung, Einführung eines Kostenrechnungssystems in einem Fotostudio
Guten Tag,

ich arbeite aktuell gerade an meiner Diplomarbeit zum Thema: "Einführung eines Kostenrechnungssystems für ein EPU".
Beim genannten EPU handelt es sich um das Fotografie-Gewerbe meiner Freundin, welches sie neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit betreibt.

Nach Erstellung einer Vollkostenrechnung (klassische Zuschlagskalkulation) welche immens hohe Netto-Verkaufspreise ergeben hat (sehr hohe Fixkosten für aktuelle Auslastung), hat mein betreuender Professor nun bei unserer letzten Besprechung eine Break Even Analyse als weitere Untersuchung vorgeschlagen.

Hierzu hätte ich nun folgende Frage/n:

Ich hätte mir das so vorgestellt, mehrere BEPs zu berechnen:
1.) Deckung Fixkosten
2.) Deckung Fixkosten + Mindestgewinn
3.) Deckung Fixkosten + USt. + kalk. Unternehmerlohn

Hinsichtlich der Unterteilung in fixe und variable Kosten zeigt sich hierbei jedoch der Sachverhalt, dass der variable Anteil bei den bestehenden Leistungen nahezu zu 100% der eigene Zeitaufwand ist, welcher in der Vollkostenrechnung durch den kalk. Unternehmerlohn berücksichtigt wurde. Dies sehe ich jedoch grundsätzlich relativ kritisch, da dies ja eher als Gewinnkomponente statt als klassische Kosten in der Literatur angesehen wird.

Ich frage mich nun ob ich somit die Verkaufspreise direkt als Deckungsbeiträge annehmen soll und die Arbeitszeit dann eben in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der BEP-Analyse auf den Umsatz aufschlagen soll? (siehe Punkt 3.)
Dies hätte dann auch den Mehrwert, dass sich mit dieser Analyse die Mindestabsatzmenge für eine vollumfängliche Selbstständigkeit ermitteln ließe.

Ein weiteres Thema ist die grundsätzliche Berechnung eines Deckungsbeitrages. Nachdem natürlich mehrere Leistungen angeboten werden, hätte ich mir gedacht ich ermittle anhand von Vergangenheitswerten das Verhältnis der verkauften Leistungen zueinander und verwende dies zur Ermittlung eines "durchschnittlichen" Deckungsbeitrages als Basis für die Analyse.

Ich würde mich sehr über die wertvollen Beiträge der Forenmitglieder freuen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.  :)
Hallo SummerKid93,

vorab: Warum nimmst Du bei der Variante 3 des BE die Umsatzsteuer dazu?

Zum kalkulatorischen Unternehmerlohn. Das sind ja klassische Opportunitätskosten und die sind schwierig zu ermitteln. Was würde Deine Freundin alternativ tun? Anderswo arbeiten gehen? Dann kann man die entgangene Entlohnung ansetzen. Chillen? Dann wird das schwierig.

Ich hatte vor einer Zeit als Prüferin die Präsentation einer Abschlussarbeit. Der junge Mann verlegte samstags in seiner Freizeit Rohre im Garten. Bei der Besprechung meinten meine Kollegen, der Prüfling hätte den kalk. UL vergessen. Ich fragte den Prüfling, was er alternativ getan hätte. Antwort: schlafen. Also fand ich es korrekt, keinen kalk. UL anzusetzen.  ;)

"Dies hätte dann auch den Mehrwert, dass sich mit dieser Analyse die Mindestabsatzmenge für eine vollumfängliche Selbstständigkeit ermitteln ließe."
Da sind die Opportunitätskosten leicht zu ermitteln.

"Ich frage mich nun ob ich somit die Verkaufspreise direkt als Deckungsbeiträge annehmen soll und die Arbeitszeit dann eben in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der BEP-Analyse auf den Umsatz aufschlagen soll?"
Das muss Deinem Prof. gefallen. Bei sauberer Begründung sollte das aber kein Problem sein.

"Nachdem natürlich mehrere Leistungen angeboten werden, hätte ich mir gedacht ich ermittle anhand von Vergangenheitswerten das Verhältnis der verkauften Leistungen zueinander und verwende dies zur Ermittlung eines "durchschnittlichen" Deckungsbeitrages als Basis für die Analyse."
Als gewogenen Mittelwert? Ja, das ist sinnvoll. Den kann man ja über Szenarien noch verändern.

LG
-Nausicaa
Hallo Nausicaa,

vorerst einmal herzlichen Dank für deine schnelle und hilfreiche Rückmeldung. :)


vorab: Warum nimmst Du bei der Variante 3 des BE die Umsatzsteuer dazu?


Ich setzte die USt. bei BEP 3 deshalb an, weil in Österreich (in D kenne ich mich mit dem Steuerrecht leider gar nicht aus) bei Kleinunternehmern bis 35.000 € pro Jahr keine Umsatzsteuer notwendig ist. Da ich erst bei dieser Variante davon ausgehe, dass dieser Punkt überschritten wird und somit die USt. fällig ist, hab ich sie in die Kalkulation mit einbezogen. Bitte korrigiere mich gerne sofern ich hier einen Denkfehler gemacht habe.

Zum kalkulatorischen Unternehmerlohn. Das sind ja klassische Opportunitätskosten und die sind schwierig zu ermitteln. Was würde Deine Freundin alternativ tun? Anderswo arbeiten gehen? Dann kann man die entgangene Entlohnung ansetzen. Chillen? Dann wird das schwierig.

Ich habe den kalk. U-Lohn so ermittelt, dass ich im österreichischen Kollektivvertrag für Dienstleister das Jahresgehalt bei vergleichbarer Tätigkeit angesetzt habe. Etwa nach dem Prinzip: "Sie könnte ja stattdessen in einem Unternehmen als Angestellte die selbe Tätigkeit verrichten."
Für die Zuschlagskalkulation habe ich diesen Lohn dann auf einen Stundenlohn heruntergebrochen und die Einzelkosten daraus dann nach dem tatsächlichen Zeitaufwand kalkuliert.
Dies war/ist meines Erachtens auch die einzige Variante wie ich auf die Einzelkosten für die angebotenen Dienstleistungen in der Zuschlagskalkulation komme.

"Dies hätte dann auch den Mehrwert, dass sich mit dieser Analyse die Mindestabsatzmenge für eine vollumfängliche Selbstständigkeit ermitteln ließe."
Da sind die Opportunitätskosten leicht zu ermitteln.


Dies wäre dann auch mein Plan für den Output der Arbeit...sozusagen eine Entscheidungsgrundlage zu bilden ab welchem Zeitpunkt sich ein vollständiger Umstieg in die Selbstständigkeit lohnen würde.

"Ich frage mich nun ob ich somit die Verkaufspreise direkt als Deckungsbeiträge annehmen soll und die Arbeitszeit dann eben in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der BEP-Analyse auf den Umsatz aufschlagen soll?"
Das muss Deinem Prof. gefallen. Bei sauberer Begründung sollte das aber kein Problem sein.


So etwas in diese Richtung hat der Prof. bei der Besprechung schon kurz durchklingen lassen und ich würde dann entsprechend eben damit argumentieren, dass somit eher dem Prinzip des kalk. Unternehmerlohns als Gewinnkomponente statt als klassische Kosten Rechnung getragen würde.
Gerade durch den hohen Wettbewerbsdruck in dieser Branche (freies Gewerbe) lassen sich die hohen Preise aus der Vollkostenrechnung nahezu unmöglich realisieren und der Ansatz über steigende Absatzmenge (wie in BEP 3 berechnet) eine Fixkostendegression zu bewirken scheint weitaus realistischer.

LG
SummerKid93
Hallo SummerKid93,

so sehr ich Österreich mag, so wenig habe ich mich im Lauf meines langen Lebens mit dem österreichischen Steuersystem auseinandergesetzt. Ich möchte ehrlich gesagt jetzt nicht damit anfangen.   ;)

Letztendlich wird es wie in Deutschland sein: Wer Rechnungen ohne USt schreibt, ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Da Du aber davon ausgehst, vorsteuerabzugsberechtig zu sein, ist die USt ein durchlaufender Posten. Letztlich könntest Du in Deiner Diplom-Arbeit mit Netto-Beträgen rechnen, dann wäre die Kuh vom Eis.

"Ich habe den kalk. U-Lohn so ermittelt, dass ich im österreichischen Kollektivvertrag für Dienstleister das Jahresgehalt bei vergleichbarer Tätigkeit angesetzt habe. Etwa nach dem Prinzip: "Sie könnte ja stattdessen in einem Unternehmen als Angestellte die selbe Tätigkeit verrichten."
Für die Zuschlagskalkulation habe ich diesen Lohn dann auf einen Stundenlohn heruntergebrochen und die Einzelkosten daraus dann nach dem tatsächlichen Zeitaufwand kalkuliert.
Dies war/ist meines Erachtens auch die einzige Variante wie ich auf die Einzelkosten für die angebotenen Dienstleistungen in der Zuschlagskalkulation komme."

Das ist plausibel. Ich frage mich bei solchen Ansätzen, ob sie der Realität entsprechen. So lange Du das in der Diplom-Arbeit plausibel darstellst, ist das selbstverständlich in Ordnung.

"Dies wäre dann auch mein Plan für den Output der Arbeit...sozusagen eine Entscheidungsgrundlage zu bilden ab welchem Zeitpunkt sich ein vollständiger Umstieg in die Selbstständigkeit lohnen würde."

Ein vernünftiger Ansatz.

"So etwas in diese Richtung hat der Prof. bei der Besprechung schon kurz durchklingen lassen und ich würde dann entsprechend eben damit argumentieren, dass somit eher dem Prinzip des kalk. Unternehmerlohns als Gewinnkomponente statt als klassische Kosten Rechnung getragen würde."

Da bin ich ganz auf Deiner Seite. Im Betriebsüberleitungsbogen - wie Ihr das in Österreich so treffend nennt - stellt der kalk. UL (Zusatz-)Kosten dar, führt dann aber zu einem neutralen Ertrag.

Zum BEP: Das ist keine lineare Betrachtung. Die Aufgabe der nicht-selbständigen Tätigkeit führt zum Verlust bezahlter Urlaubstage, zum Verlust der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,  Arbeitgeberanteilen an der Sozialversicherung ...  Das solltest Du bei Deinen Berechnungen berücksichtigen.

LG
-Nausicaa
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