Herstellkosten-Stundensätze --> Stundenbasis?

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Herstellkosten-Stundensätze --> Stundenbasis?, Herstellkosten-Stundensätze --> Stundenbasis?
Guten Tag,

ich habe eine Frage zu Stundensätzen, die zur Bewertung von Herstellkosten herangezogen werden. Genauer gesagt, geht es um die Stundenbasis.

ich möchte in einem Produktionsbetrieb zum Bilanzstichtag die angefangenen Arbeiten mit Stundensätzen zu Herstellkosten bewerten (d.h. die Kosten enthalten keine vertriebsbedingten Positionen oder Finanzierungskosten etc...).

Unser Steuerprüfer meint, ich müsse für diese Herstellkosten-Stundensätze die vertragliche Arbeitszeit zugrunde legen, also z.B. 38 Stunden/Woche.
Bei den Maschinenstundensätzen solle ich die Maschinenlaufzeiten nehmen, also z.B. 3.600 Stunden/Jahr.

Bei Verkaufsstundensätzen würde ich jedoch die Gesamtkosten durch die tatsächlich fakturierbaren Stunden dividieren, also z.B. 30 Stunden/Woche (anstatt 38). Im Prozess Konstruktion z.B. wären die Zeiten für Kundenbesuche, Angebotserstellung etc. abzuziehen.
Bei den Maschinenstundensätzen würde ich nur die Zeiten nutzen, die tatsächlich für verkaufsfähige Produkte erbracht wurde. Zeiten für Versuchsteile oder für Ausschuss-Teile würde ich hier abziehen.

Durch diese unterschiedliche Zeitbasis, ergeben sich sehr große Differenzen zwischen beiden Bewertungsmethoden.

Hier ein Beispiel:

Prozess Konstruktion:
Gesamtkosten (bereinigt um vertriebsbedingte Kosten und Finanzierungskosten...) : 1.000.000 €
Mitarbeiteranzahl: 11
Netto-Arbeitstage = Brutto-Arbeitstage abzgl. Urlaub, Feiertage, Krankheit, Schulung = 204 Tage
Stunden = 11 Mitarbeiter * 204 Arbeitstage * 7,6 Stunden/Tag = 17.054 Stunden/Jahr

Herstellkosten-Stundensatz = 1.000.000 € / 17.054 Stunden/Jahr = 58,64 €/Stunde

Würde ich in diesem Fall die Verkaufsstundensätze berechnen, würde ich die Gesamtkosten (inkl. vertriebsbedingte Kosten etc.) nutzen und durch die Anzahl fakturierbarer Stunden dividieren: 1.100.000 € / 17.054 * 60% (fakturierbare Stunden) = 107,50 €/Stunde

So entsteht zwischen beiden Stundensätzen eine große Differenz --> 58,64€/Stunde zu 107,50 €/Stunde

Mein Problem:
Mir ist bewusst, dass die Bewertung zu Herstellkosten niedriger als zu Verkaufspreisen ausfällt, aber ich finde die Differenz zu groß.
Ich finde es nicht richtig, bei den Stundensätzen die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu nutzen, da ich die ja nie komplett ausnutze. Nebenzeiten wie interne Besprechungen oder Leerzeiten, falls kein Auftrag zu bearbeiten ist, müssten doch auch hier rausgerechnet werden oder? Ansonsten werden angefangenen Arbeiten viel zu niedrig bewertet und verfälscht. Oder nicht?
Auch bei den Maschinenstundensätzen, finde ich es nicht richtig, Maschinenzeiten für Entwicklungsteile oder Ausschuss in den Stunden enthalten zu lassen.

Aufgrund zu niedriger Preise in der Vergangenheit, fragte die Prüferin bei der letzten Jahresabschluss-Prüfung: "Und, welchen Wert haben die Produkte denn nun tatsächlich? Was ist denn bei der Inventur-Bewertung herausgekommen?" (mit der Erwartung, dass die Werte höher sein würden, als die alten (zu niedrigen) Preise)

Ehrlich gesagt hat mich diese Frage verwirrt, da die Herstellkosten-Werte deutlich unter den Preisen lagen. Und nach o.g. Berechnung wird sich das auch nie ändern, wie auch wenn die Stundenbasis so unterschiedlich ist?

Ich komme an diesem Punkt nicht weiter. Weiß jemand die korrekte Vorgehensweise oder kann mir einen Denkanstoß geben?

Vielen Dank im Voraus.



Mit freundlichen Grüßen

Mario R.
Hallo Mario,

der Fehler in eurer Stundensatzermittlung liegt - wie du bereits vermutest - in den zugrunde gelegten Leistungsstunden.

In der Problembeschreibung nennst du bereits den richtigen Ansatz. Du musst die Produktivität sowohl bei Personal als auch bei Maschinen mitberücksichtigen. D.h. es darf nur soviel Leistungsmenge geplant werden, wie du auch tatsächlich auf die Aufträge buchst.

I.d.R. kannst du dies z.Bsp. über die gebuchten IST-Leistungsmengen je Leistungsart/Kostenstelle relativ einfach ermitteln.

Auf dein Beispiel bezogen: Wenn im vergangen GJ nur 14.000 Stunden Personalzeit bezogen auf entsprechende 17.054 Std. Maximalleistung zurückgemeldet wurden, könntest du eine Produktivität von 82% veranschlagen.

Grundvoraussetzung damit das Ganze funktioniert, ist natürlich auch, dass hinreichend korrekte Planzeiten in den Arbeitsplänen hinterlegt sind.

Hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.

Grüße

pharmco
Vielen Dank pharmco!

Das hilft mir bereits weiter. Um noch etwas konkreter zu werden:

Ich berücksichtige die Produktivität, also die Leistungsmenge, die auf die Aufträge gebucht wird.
Nun haben wir verschiedene Aufträge:
- externe Aufträge (womit wir Geld verdienen)
- interne Versuchsaufträge (Entwicklungen, mit denen wir kein Geld verdienen)
- interne Aufträge, wenn fehlerhafte Teile produziert wurden (hiermir verdienen wir ebenfalls kein Geld)

Bei Verkaufsstundensätzen würde ich nur die fakturierbaren Stunden ansetzen (also nur die Stunden für externe Aufträge).
Bei Stundensätze für die Ermittlung von Herstellkosten müsste ich demnach alle Aufträge berücksichtigen, oder auch nur die "geldbringenden Aufträge"?

Wo wäre sonst der Unterschied zu den Verkaufsstundensätzen?

Grüße,

Mario
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