Einkommensteuer, Berechnung mit §§ 32b, 34, 35 EStG und mehr in Excel
Dieses Excel-Tool ermittelt nach Wahl der Veranlagungsform (Einzel- oder Zusammenveranlagung), ausgehend von einem Basisjahr (2003 bis 2018) und Eingabe der Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und anderer Abzugsbeträge, Blitzschnell die tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bei Angabe des Durchschnitts- und Grenzsteuersatzes.
Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (§ 32b EStG) und Einkünfte, die ermäßigt zu besteuern sind (§ 34 EStG) werden berücksichtigt.
Bei Vorliegen gewerblicher Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG wird ab dem Veranlagungszeitraum der Ermäßigungsbetrag nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG ermittelt und entsprechend der Gesetzlichen Regelung von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Dafür ist erforderlich, dass der Hebesatz der Gemeinde erfasst wird.
Insoweit werden auch (nach Aktivierung GewSt-Feststellungen) die Gewerbesteuer und der Gewerbesteuer-Messbetrag dem Veranlagungsjahr 2008 ermittelt.
Erfasste Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 als Einkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, behandelt.
Das Programm prüft zudem, ob ein Kinderfreibetrag abzuziehen ist oder ob es beim Kindergeld verbleibt. Werden diese Freibeträge abgezogen, wird der Einkommensteuer der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld hinzugerechnet.
Die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG kommen mithin nur zum Ansatz, wenn die dadurch zu erzielende Einkommensteuerersparnis höher ist als der für das jeweilige Kind zustehende Anspruch auf Kindergeld (Günstigerprüfung § 31 ESG).
Systemvoraussetzungen: MS Windows, MS Office 2003-2016, Makros laufen möglicherweise nicht unter MAC
Autor: |
Lutz Borde |
Betriebssystem: |
MS-Windows |
Office-Version: |
ab Office 2003 |
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75,00 EUR
inkl.
19 % MwSt. |
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