Berechnung von Abgeltungsteuer vs. Teileinkünfteverfahren in Excel
Abgeltungsteuer:
Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland die so genannte Abgeltungsteuer (§ 43 Abs. 5 EStG) für private Kapitalerträge. Darunter versteht man insbesondere Zinsen, Dividenden oder auch Erträge aus Investmentfonds. Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt für alle Privatanleger der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nachteil: Haben Sie den Kauf der GmbH-Beteiligung fremdfinanziert und haben im Jahr des Erhalts der Gewinnausschüttung noch Zinsen an die Bank bezahlt, sind diese bei der Abgeltungsteuer nicht als Werbungskosten abziehbar. Wer sich also für die Abgeltungsteuer entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er keine Werbungskosten geltend machen kann.
Teileinkünfteverfahren:
Es gibt jedoch eine Ausnahme zur Abgeltungsteuer. Sind die folgenden Voraussetzungen erfüllt, besteuert das Finanzamt nur 60% der Gewinnausschüttung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und lässt 60% Werbungskosten zum Abzug zu (= Teileinkünfteverfahren):
Einen Antrag auf Besteuerung einer Gewinnausschüttung nach dem Teileinkünfteverfahren gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG können Sie als Gesellschafter unter folgenden Voraussetzungen stellen:
Dieses Excel-Tool unterstützt Sie dabei.
Systemvoraussetzungen: MS Windows, MS Office ab 2010, Makros laufen möglicherweise nicht unter MAC
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Autor: |
Lutz Borde |
Betriebssystem: |
MS-Windows |
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