Die Option des IFRS 1 zur Anwendung von Zeitwerten und den Ergebnissen einer Neubewertung als „angemessene“ Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Vermögenswerte
Autor: | Kienzle, Daniel |
Bestellnummer: | 784 |
Hochschule: | Fachhochschule Pforzheim |
Benotung: | 1,3 |
Studiengang: | Master of Arts in International Finance and Accounting |
Abgabedatum: | 06.12.2004 |
|
|
19,99 EUR
inkl. 19 % MwSt. |
Zum Shop
Lieferzeit: max. 24 Stunden
Die Option des IFRS 1 zur Anwendung von Zeitwerten und den Ergebnissen einer Neubewertung als „angemessene“ Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Vermögenswerte
Die Rechnungslegung in Europa wurde in den letzten Jahren durch eine starke Bewegung hin zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) geprägt. Aufgrund der am 19.7.2002 vom Europäischen Parlament und Rat erlassenen EU-Verordnung Nr. 1606 / 2002 zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (sog. IAS-Verordnung) müssen grundsätzlich alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU, ab dem Geschäftsjahr 2005 bzw. spätestens ab 2007 ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IAS und IFRS) aufstellen. Als kapitalmarktorientiert in diesem Kontext gelten Unternehmen, deren Eigen- und / oder Fremdkapitaltitel in einem beliebigen Mitgliedstaat an einem geregelten Markt gehandelt werden.
Mit der Verabschiedung des IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“ am 19.6.2003 hat das International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen Rechnungslegungsstandard zur Umstellung der Rechnungslegung von nationalem Bilanzrecht auf die IFRS verabschiedet und damit auf die spezifischen Marktbedürfnisse im Zusammenhang mit der bereits erwähnten EU-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards reagiert. Dadurch kommt dem IFRS 1 besonders große Bedeutung zu, da seine Regelungen und deren Ausübung über die zukünftige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen, die erstmalig einen IFRS-Abschluss aufstellen, entscheiden. IFRS 1 ersetzt für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2004 die Interpretation SIC-8, dessen Anwendung zu erheblichen Datenermittlungsproblemen bei der Nachverfolgung vergangener Geschäftsvorfälle führte, und der dadurch unter starke Kritik von Seiten der Praxis geriet.
IFRS 1 soll durch zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen den Übergang auf die IFRS erleichtern. Als Nachteil wird dabei in Kauf genommen, dass die grundsätzlich vom IASB angestrebte Vergleichbarkeit eines Unternehmens, das erstmals nach IFRS bilanziert, mit den Abschlüssen solcher Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, kaum mehr gegeben ist.
Die Zielsetzung des IFRS 1 besteht darin, sicherzustellen, dass der erste IFRS-Abschluss der Unternehmen und dazugehörige Zwischenabschlüsse qualitativ hochwertige Informationen enthalten, welche:
* die Versorgung der Abschlussadressaten mit transparenten und vergleichbaren Informationen über alle offen gelegten Perioden garantieren.
* mit der IFRS-Eröffnungsbilanz eine geeignete Ausgangsbasis für die IFRS-Rechnungslegung schaffen.
* ein angemessenes Verhältnis zwischen den Kosten für die Erstellung des erstmaligen IFRS-Abschlusses und dessen Nutzen erreichen.
ZIELSETZUNG DER ARBEIT
Aus dem oben genannten Ziel des IFRS 1, die Umstellung auf die internationale Rechnungslegungslegung unter Berücksichtigung der Problemfelder des bisherigen SIC-8 zu vereinfachen, leitet sich die Zielsetzung dieser Arbeit ab. Im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen steht dabei die Beschreibung der Option des IFRS 1 zur Anwendung von Zeitwerten und den Ergebnissen einer Neubewertung als „angemessene“ Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für bestimmte Vermögenswerte, als eine der wesentlichen Erleichterungsvorschriften des IFRS 1.
Eine kurze Darstellung wichtiger grundsätzlicher Regelungen des IFRS 1 inklusive einiger wesentlicher Begriffsdefinitionen, die zum weiteren Verständnis der Arbeit nötig sind erfolgt in Kapitel 2. Im Hauptteil dieser Arbeit (Kapitel 3) werden nachfolgend die Anwendungsbereiche der Option und der in diesem Zusammenhang betroffenen Vermögenswerte einzeln dargestellt. Dabei wird auf die Anwendungsmöglichkeiten des Erleichterungswahlrechts für jeden betroffenen Vermögenswert einzeln eingegangen, wobei die eigentlichen Regelungen für die Bilanzierung der Vermögenswerte ausführlich erläutert und dem Wahlrecht des IFRS 1 gegenübergestellt werden. Für jeden betroffenen Vermögenswert werden zum Abschluss eines jeden Unterkapitels die Vor- und Nachteile der Wahlrechtsausübung gegenüber der Alternative erläutert und durch Zahlenbeispiele unterlegt.
Studienfach: Master of Arts in International Finance and Accounting
Abagabedatum: 06.12.2004
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
TABELLENVERZEICHNIS VI
1 EINLEITUNG 1
1.1 PROBLEMSTELLUNG 1
1.2 ZIELSETZUNG DER ARBEIT 2
2 WICHTIGE ASPEKTE DER ERSTMALIGEN ANWENDUNG DER IFRS 3
2.1 ERSTANWENDER 3
2.2 ZEITPUNKT DER ERSTANWENDUNG 5
2.3 SACHLICHER ANWENDUNGSBEREICH 6
2.3.1 Grundsatz der retrospektiven Anwendung 6
2.3.2 Erleichterungswahlrechte 7
2.3.3 Verbote der retrospektiven Anwendung 9
2.4 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 10
2.4.1 Vermögenswert 10
2.4.2 Fortzuführende Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10
2.4.3 Beizulegender Zeitwert 11
3 BEFREIUNGEN VON DER RETROSPEKTIVEN ANWENDUNG 11
3.1 SACHANLAGEN 11
3.1.1 Grundsätzliche Bilanzierung von Sachanlagen 11
3.1.1.1 Grundlagen 11
3.1.1.2 Ansatz 12
3.1.1.3 Bewertung 14
3.1.1.3.1 Zugangsbewertung 14
3.1.1.3.2 Folgebewertung 15
3.1.1.4 Ausweis und Angaben 20
3.1.2 Erleichterungswahlrecht bei Sachanlagen 22
3.1.3 Vorteile und Nachteile des Erleichterungswahlrechts 26
3.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE 29
3.2.1 Grundsätzliche Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte 29
3.2.1.1 Grundlagen 29
3.2.1.2 Ansatz 30
3.2.1.3 Bewertung 32
3.2.1.3.1 Zugangsbewertung 32
3.2.1.3.2 Folgebewertung 33
3.2.1.4 Ausweis und Angaben 34
3.2.2 Erleichterungswahlrecht bei immateriellen Vermögenswerten 35
3.2.3 Vorteile und Nachteile des Erleichterungswahlrechts 35
3.3 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN 37
3.3.1 Grundsätzliche Bilanzierung von investment properties 37
3.3.1.1 Grundlagen 37
3.3.1.2 Ansatz 39
3.3.1.3 Bewertung 40
3.3.1.3.1 Zugangsbewertung 40
3.3.1.3.2 Folgebewertung 40
3.3.1.4 Ausweis und Angaben 43
3.3.2 Erleichterungswahlrecht bei investment properties 44
3.3.3 Vorteile und Nachteile des Erleichterungswahlrechts 45
4 FAZIT UND AUSBLICK 51
ANHANGSVERZEICHNIS VII
ANHANG VIII
LITERATURVERZEICHNIS XV
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG XXI