ich bin gerade stark eingespannt, schulde Dir noch eine Erklärung. Angenommen, die 15 % seien Lagerkosten für Wasser, Farbstoff und Zucker. Dann hast Du die HK der Flüssigkeit mit 16,16 € kalkuliert.
Jetzt machen wir die Überlegung: selbst abfüllen oder zum Lohnabfüller bringen?
Wenn wir die Flüssigkeit selbst abfüllen, hätte ich Probleme damit, nochmals 15 % MGK aufzuschlagen. Als MGK würden die Lagerkosten der Flüssigkeit als Zuschlag drauf gehören.
Für mich ist immer noch der Dreh- und Angelpunkt der Ansatz, nach dem die 15 % berechnet werden. Wahrscheinlich antwortest Du mir, "der ist so vorgegeben".

LG
-Nausicaa