klassischerweise sind Gehälter fixe Beträge die z.B. monatlich immer in der selben Höhe anfallen. Löhne sind z.B. Stundenlöhne, bei der also nach Arbeitseinsatz gezahlt wird. Es gibt aber auch Akkordlöhne, bei denen nach Stückzahl gezahlt wird. Ob und in welcher Konstellation tatsächlich in Deutschland noch echte Löhne zur Anwendung kommen müsstest du einmal selbst recherchieren. Vorteil bei tatsächlich variablen Zahlungen ist natürlich, dass sich dies somit an den Bedürfnissen der Produktion ausrichtet.
Tatsächlich kann man aber selbst dann, wenn ausschließlich fixe Gehälter ausgezahlt werden, also auch z.B. an Produktionsmitarbeiter, in der internen Kosten-Leistungsrechnung jederzeit auch etwas abweichendes auf kalkulatorischer Basis verrechnen. Das Ergebnis hieraus stimmt dann nicht mit der GuV/Bilanz überein, erfüllt aber in der internen Betrachtung möglicherweise besser die Anforderungen.
Der internen KLR sind keine Grenzen gesetzt. Die Diskussion lässt sich also nicht pauschal beantworten.
Ich habe z.B. schon mal gesehen, dass Aufwendungen für Urlaub und Lohnfortzahlung in der KLR variabel nach tatsächlicher Inanspruchnahme verrechnet wurden, so dass man z.B. über die Urlaubsplanung das operative Ergebnis steuern konnte. Das hat aber wie gesagt mit der GuV/Bilanz nicht zwangsweise etwas zu tun und dient vorrangig der internen Ergebnissteuerung und VK-Preisermittlung.
Da man für eine sinnvolle Anwendung von internen Verrechnungen eine entsprechende IT benötigt dürfte dies typischerweise eher in größeren Betrieben anzutreffen sein.
Viele Grüße
Nubi