Hallo,
zwei Dinge fallen mir dazu spontan an. Erstens können die verrechnenden Einheiten deren Selbstkosten ja erst bestimmen, nachdem wiederum aus anderen verbundenen Unternehmen Rechnungen gestellt wurden. Das lässt sich aber mittels Iteration lösen. Siehe dazu interne Leistungsverrechnung.
Zweitens gibt es speziell bei multinationalen Unternehmen witzige Urteile und Vorgaben der Finanzgerichte, bzw. des Fiskus. Zu dem Thema müsstest du dich einmal selbst einlesen. Stichwort Gewinnverschiebung, usw.
Viele Grüße
Nubi
zwei Dinge fallen mir dazu spontan an. Erstens können die verrechnenden Einheiten deren Selbstkosten ja erst bestimmen, nachdem wiederum aus anderen verbundenen Unternehmen Rechnungen gestellt wurden. Das lässt sich aber mittels Iteration lösen. Siehe dazu interne Leistungsverrechnung.
Zweitens gibt es speziell bei multinationalen Unternehmen witzige Urteile und Vorgaben der Finanzgerichte, bzw. des Fiskus. Zu dem Thema müsstest du dich einmal selbst einlesen. Stichwort Gewinnverschiebung, usw.
Viele Grüße
Nubi