Beim Kapitalfreisetzungseffekt fließt dem Unternehmen während der Kapazitätsaufbauphase durch den Verkauf der Waren, die mit Hilfe der Abschreibungsgegenwerte Kapital in Form von liquider Mittel, zu.
Betrachtet wird dabei, „wie viel Kapital bei einem bestimmten Investitionsvolumen für andere Finanzierungszwecke freigesetzt werden kann“. Bis zur Reinvestition wird das freigesetzte Kapital angehalten. Eine Finanzierung liegt hier deshalb vor, weil Kapital für eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht.
Danach steht zum Reinvestitionszeitpunkt dem Unternehmen ein konstantes Kapital in Höhe des kumulierten freigesetzten Kapitals frei zu Verfügung. Die Abschreibungsbeträge müssen nicht zur sofortigen Auszahlungen verwendet werden, sondern können durch Kapitalfreisetzung für Ersatzinvestitionen oder für andere Zwecke verwendet werden, was den sog. Kapitalfreisetzungseffekt beschreibt.
Darüber hinaus wird durch den Kapitalfreisetzungseffekt der Kapazitätsausweitung hervorgerufen. Diese wird auch als Lohmann-Ruchti-Effekt benannt. Der Schwerpunkt der Kapitalfreisetzungseffekt, ist die Höhe des Abschreibungsgegenwertes.
Wichtige Kriterien sind zum einen „Die Wahl des Abschreibungsverfahrens“, d. h. Verteilung der Abschreibungsaufwand auf die einzelne Perioden (Lineare Abschreibung, Degressive Abschreibung und Leistungsbezogene Abschreibungen). Zum anderen „Die Werte der Anlagegüter“, also vorhandene und Abschreibungsfähige Gegenstände, damit Kapitalfreisetzungseffekt hervorgerufen wird.
Lg, Tugb
