ich beschäftige mich derzeit mit IFRS. Da ich mein Studium mit Schwerpunkt im Bereich Handel gemacht habe, versuche ich das auch immer ein wenig auf diesen Bereich zu beziehen.
Nun bin ich in IAS 2 bei der Bewertung von Vorräten auf zwei Punkte gestoßen, bei denen mir der Transfer zum Handel nicht ganz klar ist und hoffe auf Eure Hilfe.
1. Aktivierung von Fremdkapitalkosten
Bei der Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ermöglicht IAS 2.10f. die Aktivierung von Fremdkapitalkosten. Nach IAS 23 ist dies bei qualifying assets möglich. „Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein längerer Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.“ (IAS 23.4)
Darunter sind ja in erster Linie RHB für produzierende Unternehmen zu verstehen.
Wenn ich nun den Transfer zum Handel suche, wären Vorräte von Handelsunternehmen, die eine Veredelungsfunktion erfüllen, ebenfalls qualifying assets, sofern sie sich über einen längeren Zeitraum im Bestand befinden.
In erster Linie habe ich an Wein- und Spirituosengroßhandel gedacht, die diese Funktion übernehmen (können).
Liege ich mit der Annahme richtig?
2. Bei der Berechnung des Nettoveräußerungswertes zur Folgebewertung der Vorräte verlangt IAS 2.6 die Reduktion der geschätzten Verkaufspreise um die Fertigstellungskosten. Können hier ebenfalls die Kosten der Veredelung aus Punkt 1 eingebracht werden?
Ich danke für Eure Antworten.
Gruß,
Sunny