Hallo,
erfahrungsgemäß hat Bilanzpolitik in einem kommunalen Betrieb eher einen untergeordneten Stellenwert.
Ein Controller wird in unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt. Wenn man mal die Bilanzposten durchgeht:
- Anlagevermögen: Hier wird im Finanzanlagevermögen durch den Controller oft ein Impairmenttest durchgeführt - also klassische Beteiligungsbewertung nach DCF-Methode
- Vorratsvermögen: In der Vorratsbewertung, insbesondere Niederstwerttests, Berechnung von Herstellkosten, Berechnung von Lagerabschlägen werden Controller herangezogen
- Rückstellungen: Je nach Aufgabenverteilung ist das Controlling oft auch involviert bei der Berechnungen einzelner Rückstellungen, insbesondere auch bei Bewertungen zum Barwert langfristiger Rückstellungen
Ansonsten gebe ich meinem Vorredner Recht: Für Berichterstattungen / Jahresabschlusspräsentationen werden oft Kennzahlen benötigt (Durchschnittliche Auslastungen/Dampfabgabe; Eigenkapitalquoten; Anlagendeckungsgrade usw. usw.)
Das Schöne ist, dass das Aufgabengebiet des Controllers nicht normiert ist. Das heißt, oft wird einfach dort, wo die Buchhaltung nicht weiter kommt, ein Controller herangezogen
Aber das alles sollte eher in enger Abstimmung mit dem Vorgesetzten passieren - er/sie sollte wissen, wo bisher das Controlling gebraucht wurde, oder wo es bislang Informationsdefizite in Berichten gegeben hat.
Beste Grüße