Monatsabschlüsse

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Monatsabschlüsse, Abgrenzung nach Leistungsmonat
Als Controller habe ich den nachfolgend beschriebenen Zielkonflikt mit unserem Steuerberater:

Um eine saubere Abgrenzung bei den Monatsabschlüssen (und natürlich auch beim Jahresabschluss) zu erreichen achte ich genau darauf, dass alle Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen in den richtigen Monat (Leistungsmonat) gebucht werden.

Die Monatszuordnung steuern wir über das Rechnungsdatum. Dies führt dazu, daß wir Ausgangsrechnungen immer wieder ein oder mehrere Wochen zurückdatieren müssen. Bei Eingangsrechnungen ändern wir ggf. das Datum auf den Leistungsmonat und machen anschließend für den Steuerberater eine Korrekturbuchung. Das ist alles nicht sehr befriedigend.

Unser Buchhaltungsprogramm kann nur mit zwei Datumsangaben arbeiten: Rechnungsdatum und Valutadatum (Rg. Eingangsdatum zur Berechnung des Zahlungsziels).

Gibt es Buchhaltungsprogramme mit der Möglichkeit der Eingabe des Leistungsdatum? So daß unabhängig vom Rechnungsdatum die Kosten bzw. der Umsatz in den richtigen Monat gebucht werden?
Ist es möglich, wenn eine Rechnung Leistungen (Kosten oder Umsätze) für zwei unterschiedliche Monate enthält,  diese auf die entsprechenden zwei Monate aufzuteilen?
Hallo,

muss es denn schon der Buchhaltungssoftware umgebucht werden? Besteht nicht die Möglichkeit es nur in der Controllingsoftware neu zu verteilen?

Gruß Reaper
Moin, moin,

ich glaube nicht, dass das von dir angewandte Verfahren des Eintragens vom Leistungsdatum in das Feld Rechnungsdatum sinnvoll ist und den Vorschriften der GoB/ GoBS entspricht.

Die kosten- und leistungsbezogene Zeitinformationen, wie sie für die Kostenrechnung benötigt werden, haben in der Buchhaltung nichts zu suchen. Diese dient ausschließlich der Informationsdarstellung der externen Rechnungslegung.

Eine auf Kostenrechnungsinformation abstellende Datumsdefinition muss grundsätzlich händisch nachgebucht werden.
Das die Kostenstellen in üblichen Buchhaltungsprogrammen über die Bebuchung von Erfolgskonten be- und entlastet werden ist eine deutliche Arbeitserleichterung, bringt aber für den Kostenrechner auch eine Menge Probleme mit sich...

Eine Teilung von auf einer Rechnung ausgewiesenen empfangenden Leistungen ist nur möglich, wenn sich der auf der Rechnung (zwingend, §14 UStG) dargestellte Leistungszeitraum auf mehrere Perioden verteilt (z.B.Wartungsrechnungen für meherer Betrachtungsperioden innerhalb eines GJ). Zu beachten ist hier aber, dass die UST-VA von dieser Kosten-Perioden-Aufteilung nicht beeinflusst werden darf. Ist auf der Rechnung ein eindeutigen Leistungsdatum (Tag-Datum) ausgewiesen, ist eine Teilung nicht möglich.
Hallo Zusammen,

erst mal vielen Dank für die guten Informationen. Eine Controllingsoftware steht mir leider nicht zur Verfügung (mache das mit Excel). Für die Monatsauswertungen sind wir auf die Buchungen der Finanzbuchhaltung und des Steuerberaters angewiesen. Eine separate Kostenrechnung können wir aus kostengründen nicht aufbauen.

Es müsste doch aber ein Buchhaltungsprogramm geben mit dem man sowohl einen steuerlichen als auch einen betriebswirtschaftlichen Monatsabschluss erstellen kann? Und somit doppelte Erfassungen und Bearbeitungen vermeiden kann.
Zitat
Reaper-CP schreibt:
Hallo,



muss es denn schon der Buchhaltungssoftware umgebucht werden? Besteht nicht die Möglichkeit es nur in der Controllingsoftware neu zu verteilen?



Gruß Reaper

bei uns muss es eigentlich sowohl in der Buchhaltungssoftware als auch in der Controllingsoftware umgebucht werden - Zwecks Übersichtlichkeit und Sicherheit.
[/QUOTE]



bei uns muss es eigentlich sowohl in der Buchhaltungssoftware als auch in der Controllingsoftware umgebucht werden - Zwecks Übersichtlichkeit und Sicherheit.[/QUOTE]

Bei uns in der Firma wird das eigentlich auch so gehandhabt.
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